Zugeschaut und Mitgebaut.
Es gibt doch immer wieder etwas, was man noch lernen kann.
Oder was Andere einfach anders machen.

Mit dem Teilen des eigenen (Segel-)Bootes die Kosten für Liegeplatz, Unterhalt und den Betrieb senken und noch Geld verdienen – Das verspricht das im Internet vielfach beworbene „Boatsharing“ über kommerzielle Vermittlungsplattformen.

Doch ist das Teilen des eigenen Bootes durch „Sharing“ für private Eigner überhaupt sinnvoll, und was gilt es dabei in der Schweiz zu beachten?

Das eigene Boot steht die meiste Zeit im Hafen und verursacht in dieser Zeit Kosten, die man durch das Teilen des Bootes auf mehrere Schultern verteilen kann. Bei der klassischen Eignergemeinschaft werden die Eigentumsrechte am Boot und die anfallenden Kosten zwischen einigen wenigen Parteien durch eine Vereinbarung aufgeteilt und entsprechend dieser Aufteilung fixe Nutzungsrechte und / oder Pflichten z.B. zur Mithilfe bei Arbeiten ausgehandelt.

Boatsharing, kurz erklärt.

Beim Boatsharing hingegen bleiben die Eigentumsrechte am Boot in der Regel unverändert, lediglich die Nutzung des Bootes wird geteilt. Der Anteil an Wertverlust, administrativen Kosten, Unterhalt, Liegeplatz und Betriebsstoffen wird über einen Schlüssel auf die jeweilige Nutzung umgelegt. In der Regel wird eine finanzielle Nutzungsabgeltung auf einer zeitlichen Basis ausgehandelt.

Mitgleider einer Sharing-Genossenschaft beim Treffen in einem Hafen in der Westschweiz. Boatsharing ist, wie auch Carsharing, in der deutschsprechenden Schweiz sehr beliebt.

Das ermöglicht das unkomplizierte Teilen von einem oder sogar mehreren Booten, sogar bei einer grösseren Anzahl von Teilnehmenden und ohne notwendige Verhandlungen über Eigentumsanteile. Dieses neudeutsch „Sharing“ genannte Modell ist also auf den ersten Blick sehr attraktiv für grössere Eignergemeinschaften, Vereine oder Eigner, die bestrebt sind, die Kosten für Ihr Boot zu senken oder schlussendlich gar einen Gewinn zu erzielen.

Nicht nur wegen der in der Schweiz prekären Lage bezüglich verfügbarer Liegeplätze, sondern auch weil in der Schweiz Genossenschaften als Modell des gemeinschaftlichen Wirkens gut verankert und akzeptiert sind, haben Sharingmodelle bei den Nutzenden regen Zulauf.

Ein profitables Geschäftsmodell mit genügend „Zielgruppe“ also, sollte man meinen. Schauen wir mal genauer hin…

Die Binnenschifffahrtsverordnung.

In der ganzen Schweiz gilt die vom Bund erlassene BSV, die so ziemlich alles regelt, was auf und um das Wasser herum einheitlich für die gesamte Schweiz geregelt werden soll. Die BSV ist also die zentrale bundesrechtliche Grundlage der Schifffahrt, also für alles was auf und in den Seen und Flüssen in der Schweiz bewegt wird.

Du findest die aktuell gültige BSV jederzeit zum nachlesen auf der Webseite des Bundes unter: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1979/337_337_337/de

Im Artikel 2, Abschnitt a, Punkt 19 beginnen die Probleme des privaten Boatsharing-Projektes nun.
Denn ein einzelner, kleiner Satz bei den Begriffsbestimmungen bringt hier eine regelrechte Lawine ins Rollen:

  • Mietschiff: ein Schiff, das von seinem Eigentümer an Dritte auf Zeit und gegen Entgelt an Selbstfahrer überlassen wird,

Entsprechend dieser Begriffsdefinition handelt es sich nach Auffassung der VKS, der Vereinigung der Schifffahrtsämter, bei jedem Sharingboot, dessen Nutzung durch Selbstfahrer über ein Modell „Zeit gegen Geld“ abgegolten wird um ein „Mietschiff“.

Dabei spielt es ausdrücklich keine Rolle, ob mit dem Entgeld ein Gewinn erzielt werden soll.
Es spielt bei der Bewertung nur der Geldfluss eine Rolle.

Das beliebt und eigentlich immer angebrachte Argument: „Ja, aber ich verdiene damit doch nichts“ ändert leider nichts an der Tatsache, dass ab Du ab dem Moment, in dem Du Dein Boot im Sharing oder auf irgendeine andere Art jemandem zur Ausfahrt zur Verfügung stellst und dafür eine Geldwerte Gegenleistung verlangst, ein Mietschiff Dein Eigen nennst.

Und für Mietschiffe gelten in der Schweiz besondere Regeln, deren Missachtung zivil- sogar strafrechtliche Konsequenzen für Dich als Eigentümer haben können:

  • Zwingend: Der Eintrag im Schiffsausweis unter Punkt 15 (Besondere Verwendung: Vermietung, Mietboot, Mietschiff, Location oder ähnlich.)
  • Du musst in der Folge Dein Boatsharing-Boot zukünftig häufiger zur Kontrolle bei den Schifffahrtsämtern vorführen.
    In der Regel findet die Schiffskontrolle nun alle zwei Jahre statt, anstelle der dreijährigen Frist bei privat genutzten Booten. Das bedeutet für Dich höhere Kosten zur Vorbereitung der Prüfung, die nebenbei auch etwas intensiver ist und zusätzliche Ausrüstungspflichten (z.B. Hinweisschilder im Cockpit etc.) beinhaltet.
    -> Google mal hier: https://www.google.ch/search?q=kontrolle+mietschiffe
  • Die Abgaswartung für Verbrennungsmotoren ist bei Mietschiffen in der Praxis jährlich fällig. Das bedeutet für Dich wiederkehrende Zusatzkosten, die Du in Deiner Kalkulation unbedingt berücksichtigen musst.
    -> Merkblatt Abgaswartung Marinemotoren: https://www.fvss.ch/media//DIR_5401/DIR_9501/f553ebce3c40facffff81aeffa86322.pdf

Um den Eintrag „Mietboot“ in Deinen Schiffsausweis eingetragen zu erhalten, musst Du beim zuständigen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt deines Kantons meist noch einige Unterlagen vorlegen.

Das ist allerdings kantonal unterschiedlich geregelt, ein Anruf bei dem für Dich zuständigen Amt hilft Dir vor dem Start Deines Bootsharings sicher weiter, denn da kann noch einiges auf Dich zukommen.

Die Administration – Das brauchst Du zum Start eines Boatsharings.

Wenn Du am Schalter des Schifffahrtsamts stehst und den Eintrag als Mietschiff für Dein Boot beantragst, wirst Du in der Praxis einen Versicherungsnachweis für diese Nutzung erbringen müssen. Nach meiner mittlerweile langjährigen Erfahrung in der Geschäftsleitung einer Boatsharing-Genossenschaft wird dafür bei Versicherungen regelmässig der Einschluss der gewerblichen Nutzung verlangt.

Wende Dich also vor dem Antrag an Deine Versicherung und kläre ab, ob die geplante Nutzung in Deiner Police ausdrücklich gedeckt ist. In aller Regel führt das zu höheren Prämien.

Denke in dem Zusammenhang auch über zukünftige Schäden nach, die Deine neuen Sharing-Partner im Laufe der Zeit ziemlich sicher verursachen werden:

  • Hast Du eine Vollkasko Versicherung mit genügender Deckungssumme?
  • Wie hoch ist Dein Selbstbehalt pro Schadensereignis?
  • Wie sicherst Du den Selbstbehalt gegenüber Dir und den Nutzenden ab?
  • Wirken sich etwaige Schäden auch nach Behebung auf den Wert Deines Bootes aus?
  • Steigt Deine Versicherungsprämie nach einem Schadensfall?

Neben dem obligatorischen Versicherungsnachweis mit Einschluss „gewerblicher Nutzung“ wirst Du in aller Regel auch noch die eine oder andere Genehmigung benötigen.

Denn nicht alle Häfen haben gern Boatsharing-Gemeinschaften oder Bootsvermietungen in ihren Anlagen.
Eine gern gehörte Argumentation ist die „erhöhte (Ab-)Nutzung der Infrastruktur“ oder unbekannte, wechselnde und seemännisch nicht erfahrende Nutzerschaft, die ein erhöhtes Schadenspotential aufweist und die privat Mietenden am Steg stört.

Auch einzelne Gemeinden haben Stationierungsvorschriften für Häfen (gern zum Vorteil des lokalen Gewerbes) und last gibt es in einigen Kantonen auch noch kantonale Vorschriften für den Betrieb von Mietbooten, die beachtet werden müssen und deren Kenntnis meist auch noch mit einer notwendigen kantonalen Genehmigung belegt werden müssen.

Für Deinen Antrag benötigst Du also, je nach Kanton und / oder Gemeinde und Hafen, eine ganze Menge Papierkram:

  • Versicherungsnachweis gewerblich (Vollkasko sehr empfohlen!)
  • Genehmigung für Boatsharing / Bootsvermietung des Hafens
  • … der Gemeinde
  • … des Kantons

Informiere dich also zunächst bei Deinem Hafenbetreiber (oder schau mal wieder ins Hafenreglement), ob Boatsharing dort überhaupt zulässig ist und arbeite Dich dann entsprechend der föderalen Hierarchie entlang in Richtung Kanton.

Wenn Du das alles zusammen hast, kannst Du mit Deinem Boatsharing Projekt in aller Regel sicher (durch-)starten.
Alles zusammen?

Dann herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg.

Ach ja:
Unabhängig davon, ist es hochgradig empfehlenswert, die sich aus dem Sharing ergebenden finanziellen Bewegungen natürlich auch der Steuerbehörde in der Steuererklärung anzugeben und versteuern. 😉

Das Objekt der Begierde: Der Schweizer Hochseeschein, der B-ScheinWenn die Schweiz zu eng und die Seen zu klein werden, ist es Zeit, den Hochseeschein – früher B-Schein – zu machen und aufs Meer hinauszufahren.

Es mag erstaunen und ein wenig an den ewigen Witz mit den Eskimos und den Kühlschränken erinnern, aber die Schweiz verfügt mit Basel tatsächlich nicht nur über einen Hochseehafen, sondern auch über ein Seeschifffahrtsamt, das für die derzeit gut 1.500 unter Schweizer Flagge registrierten Hochsee-Yachten zuständig ist und auch die Prüfungsstellen für den  schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten zur See (Hochseeschein) beaufsichtigt.

Der Hochseeausweis ist ein nationaler Führerausweis und wird als Befähigungsnachweis zum Führen von Schiffen unter Schweizer Flagge auf See weltweit anerkannt.

Eine Unterscheidung nach Fahrtgebieten, wie sie z.B. in Deutschland durch eine Vielzahl von aufeinander aufbauenden, z.T. freiwilligen Führerausweisen gegeben ist, gibt es in der Schweiz nicht: Der Hochseesschein ist auf dem Meer uneingeschränkt gültig!

Das bedeutet, dass zumindest die theoretische Ausbildung zum Hochseesausweis zwar durchaus anspruchsvoll ist, aber keineswegs ein Hexenwerk darstellt. Weiterlesen

Immer wieder kommt es bei Wassersportlern, die in die Schweiz ziehen, zu der Frage was denn nun mit Ihren in Deutschland oder sonstwo erworbenen Boots-Führerscheinen passiert:
Behalten diese Dokumente in der Schweiz Ihre Gültigkeit oder muss man, um seinem Hobby weiter nachgehen zu können, die ganze Prüfungs-Prozedur nochmals durchlaufen!?

Meine Bootsführerscheine

Auch anders herum ist die Fragestellung interessant: Was passiert mit meinem in der Schweiz erworbenen D-Schein (A-Schein, B-Schein), wenn ich im Ausland segeln möchte?
Wird der eidgenössische Führerausweis für Segel- und Motorboote im (europäischen) Ausland anerkannt?

Ich versuche im Folgenden etwas Licht in die Materie zu werfen …

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Die Peilung verliert in der täglichen Navigationsroutine an Bord zwar immer mehr an Bedeutung, gehört aber zum unverzichtbaren Rüstzeug für angehende Skipper und Skipperinnen. Werfen wir also doch mal einen Blick auf die Praxis des Peilens.

Bereits bei der Ausbildung zum Schiffsführerausweis Binnen wird eine einfache Kreuzpeilung zur Positionsbestimmung verlangt:
Zwei Punkte am Ufer mit dem Handpeilkompass anvisieren, den Winkel ablesen und zwei Linien zu diesen Punkten mit dem entsprechenden Winkel in die Seekarte eintragen. Der Schnittpunkt der beiden Linien stellt unsere Position dar.

Doch ist das wirklich so einfach?
Welche Faktoren beeinflussen die Genauigkeit der Positionsbestimmung und wie können wir das Ergebnis handwerklich verbessern?

Werfen wir doch mal einen vertiefenden Blick auf die Praxis Positionsbestimmung mittels Handpeilkompass und begleiten unseren virtuellen Skipper Beat mit seiner Yacht „Good Hope“ und seiner Crew ein kleines Stück auf seiner Reise…
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Wild sind die Strömungen und hoch die Gezeitenunterschiede, wenn man an der französischen Atlantikküste segeln möchte.

Wir waren Mitte Juni für eine Woche im fantastischen Segelrevier der Südbretagne von La Trinité sur Mer aus mit einer Ovni 395 unterwegs.

Auch in diesem, im Vergleich zur Bucht von St. Malo bereits sehr gemässigten Revier, gibt es für den Navigator einer Segelyacht noch einiges zu beachten. Das merkte ich bereits bei der Törnvorbereitung, besonders der Umgang mit den Gezeiten verlangt einige Umgewöhnung.

So unterscheiden sich die für die Törnplanung vor Ort an Bord der Yacht zur Verfügung stehenden Unterlagen deutlich von den englischen Gezeitenunterlagen, die wir aus dem Hochseescheinkurs kennen. Der wohl markanteste Unterschied ist der Gezeiten-Koeffizient, der für jede einzelne Gezeit im Gezeitenkalender angegeben wird, sowie die fehlende Angabe von Spring- oder Nippzeit, aus der sich das „Alter der Gezeit“ ableiten liesse.

Während der Törnvorbereitung habe ich mich des Öfteren gefragt, was man denn mit dieser Zahl in der Praxis anstellen kann.
Fündig bin ich – bis auf die Beschreibung um was es sich dabei handelt – allerdings nicht wirklich geworden. Also dann, eine Herausforderung wartet…
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Motorboot in FahrtMit der Motoryacht elegant über den See sausen oder gar auf dem Meer von Bord des Motorbootes aus auf die Küste blicken?

In der Schweiz muss man zum Führen von Motorbooten mit einer Leistung von mehr als 8 PS einen amtlichen Führerausweis erwerben.

Vom künftigen Kapitän einer Motoryacht wird dabei an der Führerausweis-Prüfung einiges verlangt. Hier erfährst Du, was Du alles lernst wenn Du zu einer Bootsfahrschule gehst und den Führerausweis der Kategorie (A) – Motorschiffe – anstrebst, was das alles kostet und wie lange die Ausbildung in der Fahrschule durchschnittlich dauert.

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Ohne GPS navigieren? So sieht das aus.Eine kompakte Lektion, die heute Abend den hoffentlich eifrig Lernenden serviert wird. Elektronische Navigation und Grundlagen zur Unfallverhütung auf See stehen auf dem Programm.

Nachdem am Abend 9 noch mit den rechtlichen Grundlagen begonnen wurde, geht es heute wieder praktischer weiter. Die Schilderung der Lektion „Seerecht und die Verordnung über die schweizerischen Jachten zur See“ nehme ich der Vereinfachung halber hier mit in den Abend 10 auf, obwohl ich Sie gemäss Lehrplan am vorherigen Abend begonnen hatte.

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Trockenfallen in einem Gezeiten-Revier, hier bei St. Malo, hat seinen besonderen Reiz.Die Gezeiten und die Gezeitenberechnung: Ein zentrales Thema beim Hochseeschein-Kurs – Deswegen nehmen wir uns dafür auch zwei Abende Zeit.

Auf und nieder – Immer wieder…. Das endlose Spiel der Gezeiten, das wir nicht nur vom eindrücklichen Verschwinden des Meeres an der Nordseeküste her kennen. Auch an anderen Orten gibt es wahrlich eindrückliche Gezeiten. Zum Beispiel an der französischen Kanalküste, an der südenglischen Küste oder vor Neufundland. Wo übrigens die grössten Gezeitenunterschiede überhaupt gemessen werden.

Wie kommt es überhaupt zu diesem Hin- und her Schwappen dieser gigantischen Wassermassen? Welche Effekte sind für uns wichtig, wenn wir ein solches „Gezeitenrevier“ mit unserem Sportboot befahren wollen? Fragen, die an den beiden Hochseeschein-Kurs Abenden geklärt werden sollen. Zumindest so weit, dass wir theoretisch in der Lage wären diese spannenden Reviere zu befahren.

Eine für das grobe Verständnis der Zusammenhänge völlig ausreichende Erklärung von Ebbe und Flut fand ich auf Youtube. Knapp 1:45 Minuten zugucken und Du weisst ungefähr schon mal worum es geht:

Wir wissen nun schon mal, warum es Ebbe und Flut überhaupt gibt und die Gezeiten bei uns zweimal täglich auftreten.

So ist die Gezeitenwelle nur ungefähr 30 Zentimeter hoch und eigentlich ein „Gezeitenberg“ unter dem die Erde drunter weg rotiert. Aber warum beträgt der Unterschied zwischen Ebbe und Flut nicht überall nur diese 30 Zentimeter sondern an manchen Orten der Welt sogar um die 10 Meter?

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Peilen und Loten - Meist mit Handkompass und Seekarte.„Wo sind wir hier?“ – „Moment, ich lauf mal eben zum Bäcker, dann sehen wir was für’n Ort auf der Tüte steht!“…

Diese Art der Positionsbestimmung, gern auch Bäcker-Navigation genannt, mag auf kleinen Binnenrevieren ja noch seinen Reiz haben. Aber auf dem Meer, auch in Küstennähe, sollten wir immer solide und genau wissen wo wir uns grade befinden.

Wer jetzt an sein Handy oder Tablet und die darauf sicherlich installierte, tadellose und bequeme Navigations-Software vom Typ Navionics denkt, sollte mal über einen länger andauernden Stromausfall an Bord nachdenken. Eine Schippe Salzwasser in die Elektrik und das war’s dann mit GPS und Co – auch der tolle GPS-Plotter in der Naviecke ist dann nur noch eine tote Kiste Plastik.

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Alles strömt - Hochseeschein Abend 4 und 5Die letzten beiden Abende des Hochseeschein-Kurses fasse ich hier jetzt einfach mal zusammen, denn das gemeinsame Thema lautete: Alles fliesst! – Die Strömungen und was man damit machen kann.

Navigation mit Strömungen und Wind: Meist mit den Sinnen an Bord kaum wahrnehmbar, beeinflussen Strömungen und Winde den Weg zu unserem Ziel dynamisch. Anders als die Missweisung und die Ablenkung des Kompasses sind die durch diese beiden Kräfte hervorgerufenen Kursänderungen also nicht einfach aus einer Tabelle entnehmbar, sondern sind abhängig von Zeit, Ort und Witterung.

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