Dein Weg zum Schweizer Hochseeschein – Die Theorie

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Das Objekt der Begierde: Der Schweizer Hochseeschein, der B-ScheinWenn die Schweiz zu eng und die Seen zu klein werden, ist es Zeit, den Hochseeschein – früher B-Schein – zu machen und aufs Meer hinauszufahren.

Es mag erstaunen und ein wenig an den ewigen Witz mit den Eskimos und den Kühlschränken erinnern, aber die Schweiz verfügt mit Basel tatsächlich nicht nur über einen Hochseehafen, sondern auch über ein Seeschifffahrtsamt, das für die derzeit gut 1.500 unter Schweizer Flagge registrierten Hochsee-Yachten zuständig ist und auch die Prüfungsstellen für den  schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten zur See (Hochseeschein) beaufsichtigt.

Der Hochseeausweis ist ein nationaler Führerausweis und wird als Befähigungsnachweis zum Führen von Schiffen unter Schweizer Flagge auf See weltweit anerkannt.

Eine Unterscheidung nach Fahrtgebieten, wie sie z.B. in Deutschland durch eine Vielzahl von aufeinander aufbauenden, z.T. freiwilligen Führerausweisen gegeben ist, gibt es in der Schweiz nicht: Der Hochseesschein ist auf dem Meer uneingeschränkt gültig!

Das bedeutet, dass zumindest die theoretische Ausbildung zum Hochseesausweis zwar durchaus anspruchsvoll ist, aber keineswegs ein Hexenwerk darstellt.

Der CCS und die SYA sind derzeit die Prüfstellen für den Hochseeausweis.

Prüfstellen für den Hochseeausweis sind zurzeit der CCS und die SYA.

Das Seeschifffahrtsamt hat derzeit den Cruising Club der Schweiz und die Swiss Yachting Association mit Sitz in Basel mit der Durchführung der theoretischen Prüfungen, der Prüfung der Schiffsführerzeugnisse und der Ausstellung der Hochseeausweise beauftragt. Die SYA ist die gemeinsame Prüfungsstelle der im Verband Schweizerischer Motorboot- und Segelschulen zusammengeschlossenen Bootsfahrschulen und Ausbildungsverantwortlichen.

Der Weg zum Hochseeschein.

Um den umgangssprachlich auch B-Schein genannten Hochseeausweis zu erwerben, müssen mehrere Kriterien erfüllt werden, auf die ich hier näher eingehen möchgte.

Die Basics: Das brauchst Du für den Hochseeschein

Um den Hochseeausweis zu erhalten musst Du:

  • das 16. Altersjahr vollendet haben.
  • die Prüfung mit Erfolg bestanden haben.
  • eine nautische Grundausbildung mittels kantonalem Schiffsführerausweis oder einem vergleichbaren, anerkannten  Fähigkeitsnachweis nachweisen.
  • einen gültigen Nothilfeausweis vorlegen
  • eine Bestätigung über genügendes Seh- und Hörvermögen vorlegen
  • die erforderliche Praxis auf See nachweisen
  • und natürlich die Gebühren bezahlt haben

Die theoretische Prüfung kann frühestens nach erreichen des 16. Altersjahres abgelegt werden.
Die Nachweise für die nautische Grundbildung, den Nothilfeausweis und den Seh- und Hörtest musst Du übrigens erst bei Beantragung des Hochseeausweises, also nach dem Absolvieren des erforderlichen Fahrtennachweises (also den Seemeilen) erbringen.

Das bedeutet: Um zur theoretischen Prüfung anzutreten, brauchst Du noch keinen kantonalen Schiffsführerausweis, keine Meilen, keinen Nothilfeausweis oder ähnliches!

Am meisten Klärungsbedarf gibt in der Regel der Passus mit der erforderlichen Praxis auf See.
Dabei ist das gar nicht so kompliziert 😉

Ganz einfach auf den Punkt gebracht, benötigst Du:

  • Für den Hochseeausweis für Segelschiffe einen Fahrtnachweis über 1.000 Seemeilen, wovon mindestens 700 Seemeilen nach der bestandenern Theorieprüfung gesegelt werden müssen.
    Dieser Fahrtnachweis muss mindestens drei Wochen Seefahrt, davon mindestens 18 Tage auf See umfassen.
  • Für den Hochseeausweis für Motorschiffe einen Fahrtnachweis über 500 Seemeilen, wovon mindestens 400 Seemeilen nach bestandener Theorieprüfung erfahren werden müssen.
    Dieser Fahrtnachweis muss mindestens zwei Wochen Seefahrt, davon mindestens 10 Tage auf See umfassen.

Solltest Du schon einen B-Schein für Segelyachten haben, langen Dir übrigens zusätzliche 100 Seemeilen in 5 Tagen auf See für die Ergänzung um die Kategorie für Motorjachten.
Motorbootfahrende benötigen zusätzliche 500 Seemeilen in 10 Tagen auf See um ihren Hochseeschein um die Kategorie Segelyachten zu erweitern.

Achtung: Die „Seemeilen“ für den Fahrten-Nachweis gelten nur bei aktiver Teilnahme an der Seefahrt.
Einfach mal 1000 Seemeilen in der Koje absegeln langt hier also definitiv nicht! Es ist die aktive Teilnahme an Nacvigation und Schiffsführung gefordert, die Dich nach Ende der Ausbildungstörns dazu befähigen sollen eine Yacht eigenverantwortlich zu führen. Die Ausbildung liegt in Deiner eigenen Verantwortung, den Nachweis erbringst Du mittels Fahrtennachweis und Logbuch, aus dem die geforderten Mindestinhalte hervorgehen.

Für das „Meilen sammeln“ selbst hst Du übrigens 4 volle Kalenderjahre (!) vor und vier volle Kalenderjahre (!) nach der bestandenen Theorieprüfung Zeit.

Daraus ergibt sich meiner Meinung nach auch der optimale Zeitpunkt für die Theorieausbildung und die Prüfung:
Im Optimalfall besteht man die Prüfung im Januar, dann hat man noch das ganze Kalenderjahr Zeit zum Meilensammeln.
Eine Prüfung im Oktober oder November verkürzt diesen zur Verfügung stehenden Zeitraum also um bis ein ganzes Jahr!
Die theoretische Ausbildung sollte daher spätestens zum Saisonbeginn eines Kalenderjahres abgeschlossen sein.

Die Ausbildungsfahrten müssen mittels Fahrtnachweis nachgewiesen werden. Fahrtennachweishefte werden vom CCS oder der SYA  abgegeben, man kann sie auf der jeweiligen Geschäftsstelle oder in den Onlineshops beziehen:

  • Clubshop des CCS
  • SYA Unterlagen

Der ausbildende Schiffsführer muss berechtigt sein, die Yacht nach dem Recht des jeweiligen Flaggenstaats zu führen und die Yacht muss den geltenden Normen nach Seetüchtig sein.

Aus dem Fahrtennachweis sollte die aktive Beteiligung des B-Schein Kandidaten an der Führung der Yacht (Navigation und Schiffsführung) ersichtlich sein.

Auf der Seite der SYA kann ein Formular für den Fahrtennachweis heruntergeladen werden, das Logbuch muss trptzdem geführt werden – es kann zur Kontrolle angefordert werden.

Eine abschliessende Praxisprüfung findet nicht statt!

Ist doch ganz einfach, oder!?

Die theoretische Prüfung zum Hochseeschein.

Die Hochseeausweis-Verordnung schreibt die zu vermittelnden Stoffgebiete fest:

Die theoretische Prüfung umfasst die folgenden Prüfungsfächer:

  • Gruppe 1
    • A: Navigation, Schiffsführung
    • B: Seemannschaft
    • C: Meteorologie
    • D: Rechtsfragen
    • E: Medizin an Bord
    • Gruppe 2 F: Gezeitenaufgaben
    • Gruppe 3 G: Kartenaufgaben

Die Aufgaben der Gruppe 1 werden mittels Multiple-Choice Fragebogen geprüft, die Lösungen der Aufgaben von Gruppe 2 und 3 werden mittels Multiple-Choice erhoben, wobei der Lösungsweg ein Teil der Lösung ist und mit abgegeben werden muss und bewertet wird.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn pro Prüfungsfach mindestens 75% der maximalen Punktzahl erreicht wird. Einzelne Prüfungsfächer können, wenn nicht bestanden, gesondert nachgeprüft werden. Die Prüfung selbst dauert 3,5 Stunden für die Fragen der Gruppe 1 und 2, danach folgt eine Stunde Mittagspause und am Nachmittag geht es dann mit nochmals 3,5 Stunden Zeit für die Aufgaben der Gruppe 3 weiter.

Insgesamt dauert die aktive Prüfung also 7 Stunden, mit Mittagspause sind 8 Stunden zu veranschlagen.

Die Prüfungsregeln.

Die Prüfungsregeln erinnern mich ein wenig an meine Schulzeit, auch wenn diese schon etliche Jahre her ist…

Wenn Sie zur Prüfung erscheinen, werden alle Taschen, Jacken und Mäntel inklusive der ausgeschalteten Mobiltelefone möglichst vorn am Rand des Prüfungsraumes deponiert. Der Toilettenbesuch ist immer nur einer Person gleichzeitig gestattet.

Sie dürfen nur Schreib- und Zeichenmaterial sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner, maximal von der Kategorie TI-30, mitbringen und verwenden. Die benötigten Unterlagen und Blätter werden verteilt und sind zu verwenden.

Essen und Trinken dürfen auf das Prüfungspult gelegt und bei Bedarf konsumiert werden.

Nach Abgabe der Fragenkataloge und Antwortblätter hat man ruhig am Arbeitsplatz zu warten, bis der Prüfungsleiter die Ergebnisse und den Prüfungsnachweis aushändigt. 15 Minuten vor Prüfungsende dürfen keine vorzeitigen Abgaben mehr erfolgen.

Wird eine Prüfung am Nachmittag nicht fortgesetzt, gilt Sie in dem entsprechenden Fach als nicht bestanden.

Während der Prüfung wird auf Einwände nicht eingetreten.

Bei der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel oder wenn man während der Prüfung unerlaubt mit Dritten kommuniziert, gilt die gesamte Prüfung mit allen Prüfungsteilen als nicht bestanden.

Der Hochseeschein-Theoriekurs

Es gibt in der Schweiz eine Vielzahl Anbieter, die eine Ausbildung zur B-Schein Theorie anbieten.
Meist handelt es sich dabei um Segelschulen, die diese Kurse im Winterhalbjahr abhalten und dann auch gleich den einen oder anderen Hochsee-Törn als Anschlussgeschäft anbieten. Der CCS selbst bietet ebenfalls für seine Mitglieder vergünstigte Kurse an, die aber meist recht schnell ausgebucht sind.

Einen Kurs für das Selbststudium mittels Lern-CD bietet z.B. der bekannte Anbieter Frederiksen an.
Zu dem Zeitpunkt meiner Evaluation erschien mir dieser Kurs aber an einigen Punkten, wie z.B. der Gezeitenberechnung, nicht auf dem Stand der Prüfungsanforderung. Ausserdem muss man diese Art des Lernens mögen.

Einen Onlinekurs mit persönlicher Unterstützung durch einen Tutor bietet Andy Stifter auf seiner Webseite Hochamwind.ch an.
Andy ist im Hauptberuf Sekundarschullehrer und „nebenbei“ ein leidenschaftlicher Segler und Hochseescheininstruktor. Diese Kombination führt hier zu methodisch und didaktisch sehr professionell aufgebauten Lernunterlagen inklusive sinnvollen Übungen zur Vertiefung des Stoffs.
Meiner Meinung nach der beste Kurs zum Selbststudium, der derzeit zu finden ist.

https://onlinekurs.hochamwind.ch/Kurs/hochseeschein-onlinekurs

Einige Anbieter bieten zusätzlich noch einen Online-Lernraum oder Kursunterlagen zum Download, beim CCS kann dieses (etwas rumpelig zu bedienende) Modul auch von externen Prüflingen gebucht werden. Der CCS-Trainer umfasst allerdings nur die Multiple-Choice Fragen, die man aber mit dem Fragenkatalog ohnehin schon erhält. Für den eigentlich „fordernden“ Stoff, die Karten- und Gezeitenaufgaben ist der CCS-Trainer nicht geeignet.

http://moodle.cruisingclub.ch/login/index.php

Verschiedene Kursformen im Präsenzunterricht

Als Kursform bewährt haben sich:

  • Abendkurse, die 12 Mal oder mehr jeweils wöchentlich für 2-3 Stunden abgehalten werden.
  • Wochenend-Kurse, die über mehrere Samstage oder Sonntage den Stoff vermitteln.
  • Wochenkurse, meist in den Ferienzeiten. Von Montag bis Freitag ganztägig.
  • Bootskurse, meist ein oder zwei Wochen in Kombination mit einem Hochseetörn bei dem man an Bord die Theorie gleich in die Praxis umsetzt und Meilen sammelt.

Ich habe für Sie einen typischen Abendkurs dokumentiert und während  12 Wochen zeitnah über die einzelnen Unterrichtseinheiten berichtet.

Der Kurs begann am 06. Februar 2014, eine „Splash-Page“ mit allen Inhalten des Kurses finden Sie hier:

Übersicht über die Inhalte des Hochseescheinkurses

Die grundlegenden Inhalte werden allerdings laufend aktualisiert und aktuell gehalten. Diese Seite hier wurde zuletzt am 02.Oktober 2018 überprüft und aktualisiert.

Hier noch ein paar, hoffentlich nützliche, Links zum Thema Hochseeschein:

Hier geht es direkt weiter mit dem ersten Teil der Hochseeschein-Kurs Serie »

Wie immer freue mich schon auf Ihre Rückmeldungen und Kommentare 🙂

45 Kommentare
  1. Caro
    Caro sagte:

    Hallo
    Ich habe den B-Schein für Segelyachten 2019 gemacht. Mir langen zusätzliche 100 Seemeilen in 5 Tagen auf See für die Ergänzung um die Kategorie für Motorjachten. Oder muss ich dies innerhalb einer gewissen Zeit erledigen?
    Liebe Grüsse
    Caro

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Lieber Andre

      Du darfst 300 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung zum Hochseeausweis absolvieren, die Dir bis zu vier Kalenderjahre vor dem Ablegen der Prüfung auch anerkannt werden.
      In dem Fall gehe ich davon aus, dass Deine 2016 absolvierten Meilen anerkannt werden können – sofern die anderen Voraussetzungen wie z.B. „aktive Seemannschaft“ u.s.w. vorliegen.

      Viele Grüsse

      Uwe

      Antworten
      • Hans
        Hans sagte:

        Hallo Uwe

        Vielleicht hast du diese Frage irgendwo bereits beantwortet, trotzdem: Ich bin im Besitz von SBF See und SKS. Ich möchte aber als Schweizer trotzdem auch noch den Hochseeschein (CH) machen. Wird mir die Theorie Prüfung vom SKS für den schweizer Hochseeschein angerechnet? Müsste ich also theoretisch nur noch die 1000 Seemeilen vorweisen?

        Vielen Dank und beste Grüsse

        Hans

        Antworten
        • Uwe
          Uwe sagte:

          Hallo Hans,

          kurze Antwort auf die Frage?
          Nein, leider nicht – Du musst den gesamten Prozess inkl. der Theorieprüfung durchlaufen.

          Falls Du die deutsche Staatsbürgerschaft hast, würde ich mir das überlegen – Ansonsten wirst Du wohl, wenn Du Wert auf eine „saubere Lösung“ legst, wohl nicht um den gesamten Prozess der Schweizerischen Ausbildung herumkommen.

          Viele Grüsse
          Uwe

          Antworten
  2. Herr Andrea Girola
    Herr Andrea Girola sagte:

    Hallo Uwe
    Ich bin im Besitz des Hochseescheins. Ich hatte beim letzten Motorboot-Törn einen Gast mit an Bord. Dieser möchte nun auch den Hochseeschein machen. Kann sich dieser die gemachten 100 Seemeilen anrechnen lassen?
    Gruss
    Andrea

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Ciao Andrea,
      nur dann, wenn sich Dein Gast nicht nur hat herumkutschieren lassen sondern sich auch aktiv an der Schiffsführung beteiligt hat.
      Du musst die Durchführung einzelner Tätigkeiten z.B. im Fahrtennachweis CCS oder SYA aufführen und mit Deiner Unterschrift bestätigen.
      Weitere belastbare Auskünfte dazu gibt Dir oder Deinem Gast aber auch gerne z.B. das Sekretariat des CCS – Die sind da recht freundlich und helfen gern weiter.

      Viele Grüsse

      Uwe

      Antworten
  3. Fabian
    Fabian sagte:

    Salut Uwe

    Vielen Dank für diese sehr informative Seite.

    Ich bin im Besitz des A-Scheins für Motorboote. Wenn ich jetzt den Hochseeschein für Motorboote absolviere mit allen Anforderungen, dann kann ich mit weiteren 500 Seemeilen meinen Hochseeschein um die Kategorie Segelyachten erweitern.

    Dies ist möglich, obwohl ich keinen Segelschiffausweis der Kategorie D habe? Ist dies nicht etwas fahrlässig, ohne Segelerfahrung dann eine Segelyacht steuern zu dürfen?

    Danke und Gruss

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hallo Fabian,

      vielen Dank für Deine Nachricht. Du hast ganz Recht mit Deiner Vermutung.

      Neben dem reduzierten Fahrtennachweis musst Du auch noch den Nachweis für die nautische Grundausbildung der angestrebten Fahrtberechtigung einreichen.
      Also – ohne D-Schein oder dem SBF Binnen (Segeln) u.s.w. geht es eben doch nicht.

      Viele Grüsse aus Biel

      Uwe

      Antworten
  4. Thorsten Veldenzer
    Thorsten Veldenzer sagte:

    Hallo
    Eine Frage. Ist es wirklich so, dass vier Jahre vor und vier Jahre nach der Prüfung die Meilen gesammelt werden können? Also 8 Jahre!

    Danke und Grüsse
    Thorsten Veldenzer

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hallo Thorsten,
      Du kannst maximal 300 Seemeilen vor der Prüfung sammeln und das wirklich bis zu 4 Kalenderjahre vor der Prüfung.
      Viele Grüsse
      Uwe

      Antworten
  5. Philipp
    Philipp sagte:

    Ahoi Uwe,

    Du hast recht betreffend Schiffsführung. Die Überlassung kann ausnahmsweise erfolgen. Aber beim Antragsformular steht:
    „Führung der Jacht
    Wird die Jacht vom Eigner/von der Eignerin geführt? ………………………………………………………………….
    Wenn nein, wer ist für die Schiffsführung verantwortlich? …………………………………………………………….
    Name: …………………………………………………………………. Vorname: …………………………………………….
    Geburtsdatum: ………………………………………………………. Nationalität: ………………………………………….
    Fähigkeitsausweis (des Eigners/der Eignerin oder des Skippers)
    Art und Nummer: ………………………………………………………………………………………………………………….
    Ausgestellt durch: ………………………………………………….. am: …………………………………………………….“ Zitat Antragsformular vom SSA.

    Und hier wird der Fähigkeitsausweis des Eigners sofern er für die Schiffsführung verantwortlich ist verlangt. Im Falle des Skippers, wird dessen Fähigkeitsausweis inkl. Nationalität verlangt. Dieses Argument wollte ich in die Runde werfen. Aber auf keinen Fall ist es legal eine Jacht zu führen, ohne über den notwendigen Fähigkeitsausweis zu verfügen. Wenn alles gut geht. A la bonheur. Im Falle eines Versicherungscases steht es dann schlecht für den Eigner, sofern dieser keinen Fähigkeitsausweis vorweisen kann. Anschliessend befindet sich dann die Jacht wahrscheinlich an der Kette und der Eigner nicht mehr auf freiem Fuss (Extremfall).

    Im Fall von GITTI muss im Flaggenscheinsantragsformular somit eine Person für die Schiffsführung angegeben worden sein, die über den nötigen Fähigkeitsausweis verfügt.

    Hier ist sicher eine Möglichkeit, die sich als Hintertür für den Erwerb eines Flaggenscheins im Grauzonenbereich anbietet. Aber auf jeden Fall bleibt die Betriebsverantortung beim Eigner.

    Wir Schweizer haben einfach die Spezialität, dass die ausländischen Zollbehörden praktisch nichts neben der Merhwertsteuerbestätigung verlangen oder kontrollieren dürfen. Ich wurde letztes JAhr 3 mal von den Franzosen in ihren Küstengewässern kontrolliert und jedesmal musste ich die Merhwertsteuerbestätigung vorweisen und zusätzlich wollten sie noch den Inhalt des Tresors (sofern vorhanden) nicht nur wissen sondern auch sehen;,weiteer Rechnung aus dem Jahr stichprobenmässig sehen, ob ich die Mehrwertsteuer beglichen hatte, oder nicht. Das kann man natürlich, wenn man in Transit sich befindet, muss dann aber sicher sein, dass man nach 18 Monaten weg aus der EU geht. Mit dem Brexit wäre das plötzlich eine Option zu überlegen. Aber mit einem JAhresvertrag in einer französichen Marina verhält man sich im eigenen Interesse korrekt.

    Immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel

    Philipp

    Antworten
  6. Philipp
    Philipp sagte:

    Hallo GITTI,

    Als Eigner einer Schweizer Yacht benötigst Du einen Flaggenschein und dieser stellt das SSA nur aus, wenn der Eigner im Antrag die Kopie des Hochseescheins anfügt. Da Du noch keinen Hochseeschein hast, besitzst Du auch keinen Flaggenschein und somit empfehle ich Dir Deine Yacht nicht mehr zu bewegen. Denn Du befindest im im illegalen Bereich. Solange nichts passiert, hast Du Glück, den die Guadia di Financia darf nur die Mehrwertsteuerbezahlung auf Schweizer Yachten kontrollieren sowie direkt davon abhängig werden sie auch um den Flaggenschein bitten, wo steht, wer der Eigner ist. Stimmt etwas nicht überein, dann könnte es sehr teuer und unangenehm werden.

    Ich unterstütze vollkommen die Aussagen von Katharina und Uwe.

    Viele Grüsse
    Philipp

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Ahoi Philipp,

      ich bin mir nicht sicher ob der Eigner auch immer derjenige sein muss, der die Yacht führt.

      Art 16 der Jachtverordnung ist hier recht eindeutig:

      Der Eigentümer einer schweizerischen Jacht hat sie entweder selber zu führen oder die Führung einem Schiffsführer anzuvertrauen. (…)

      Art 18 regelt das Überlassen der eigenen Yacht an Dritte und belegt das Charterverbot:
      Eine schweizerische Jacht kann Dritten ausnahmsweise zur Benützung überlassen werden, sofern dies keiner Umgehung der Vorschriften über die Staatsangehörigkeit des Eigentümers gleichkommt. Das gewerbsmässige Überlassen ist verboten.

      Meiner Auslegung nach darf ich also eine Yacht besitzen ohne einen Hochseeschein zu haben. Diese Yacht darf aber nicht von mir bewegt werden, sondern ich muss diese Tätigkeit an einen Schiffsführer delegieren, dessen Qualifikationen mit den hier genannten Vorschriften in Einklang stehen.

      Immer die Handbreit
      Uwe

      Antworten
  7. Gitti
    Gitti sagte:

    Hi Uwe,

    ich bin Eigner einer Yacht und fahre unter Schweizer Flagge. Die Yacht liegt in Italien. Mich würde interessieren, ob ich Meilen, die ich mit meiner Yacht gemacht habe, die sauber dokumentiert sind, wie es sein soll, anrechnen lassen kann, auch wenn kein Skipper an Bord ist.
    Ich habe die Theorie des Hochseescheins bereits bestanden, mir fehlen einfach noch die erforderlichen Seemeilen.

    Liebe Grüsse
    GITTI

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hi Gitti,

      so aus dem Bauch heraus würde ich jetzt einfach mal sagen: Nein, kannst Du nicht.
      Das wäre ja analog wie wenn Du Dich als Lernfahrer gleichzeitig selbst begleiten würdest.

      Und das es Deine Yacht ist, macht es auch nicht anders: Du kannst ja auch ohne Führerausweis ein Auto kaufen – darfst es aber trotzdem nicht fahren.
      Genau so ist es IMHO mit Deiner Yacht, die Du zwar selbst skipperst aber eigentlich noch gar nicht in Bewegung setzen darfst.

      Das ist jetzt aber nur meine Meinung – Wenn Du eine belastbare Aussage brauchst, frag doch einfach mal beim CCS oder beim Seeschifffahrtsamt nach.
      Ich wette aber fast, die sagen was ähnliches 😉

      Hast Du keinen Hochseescheininhaber in Deinem Bekanntenkreis, der oder die vielleicht mal mitfahren könnte!? Wäre vielleicht ein Ansatz, oder?

      Viele Grüsse
      Uwe

      Antworten
      • Katharina, CCS
        Katharina, CCS sagte:

        Hallo Gitti,

        Uwe hat dir ganz richtig geantwortet.

        In der Hochseeausweis-Verordnung steht in Artikel 6, dass die Praxis auf See unter einem Schiffsführer oder einer Schiffsführerin erworben werden muss, der oder die nach dem Recht des Flaggenstaates berechtigt ist, das Schiff zu führen.
        Da du nach Schweizerischem Recht als Eigner einen Hochseeausweis benötigst, um deine Yacht unter Schweizer Flagge zu führen, bist du sowieso in einer Grauzone unterwegs.
        Wenn du genauere Auskünfte möchtest, schick deine Anfrage an certificates@cruisingclub.ch

        Liebe Grüsse
        Katharina
        Cruising Club der Schweiz

        Antworten
  8. Lo
    Lo sagte:

    Hallo Uwe

    Einfach dass ich das auch richtig verstanden habe bezüglich der Seemeilen die bereits vor der Theorieprüfung angerechnet werden können:
    Du schreibst folgendes: „Für den Hochseeausweis für Segelschiffe einen Fahrtnachweis über 1.000 Seemeilen, wovon mindestens 700 Seemeilen nach bestandener Theorieprüfung abgelegt werden müssen.“
    Meint man hier die Theorieprüfung des B-Scheins/Hochseeschein? D.h. 300sm kann ich anrechnen bevor ich den B-Schein gemacht habe jedoch muss ich 700sm machen nachdem ich die Theorieprüfung des B-Scheins abgelegt habe?
    Eine zweite Frage wäre dann noch: Kann ich Seemeilen anrechnen lassen (max. 300) bevor ich den D-Schein gemacht habe?

    Danke für die Auskunft 🙂

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hallo Lo

      Ja, das hast Du so ganz richtig verstanden. Du kannst 300 Seemeilen bereits vor der Theorieprüfung anrechenbar ersegeln.
      Natürlich geht das aber nicht als „Passagier“, sondern Du musst Dich aktiv am Segelgeschehen beteiligen.

      Am besten besorgst Du Dir vom CCS einen Fahrtennachweis, den Du dann bereits auf den Törn mitbringen kannst.
      Dort kann Dir der Skipper dann alle von Dir auf dem Törn erledigten Tätigkeiten und die Seemeilen bestätigen.

      Den kannst Du übrigens kostenlos im Clubshop online bestellen:

      CCS-Clubshop für Ausbildungsmaterial

      Die 300 Seemeilen kannst Du übrigens maximal vier Kalenderjahre vor der Prüfung anrechnen lassen. Da für die restlichen 700 Seemeilen auch vier Kalenderjahre Zeit gesetzt sind, ist das Vorschaffen von Seemeilen keine ganz schlechte Idee 🙂

      Zum Schluss dann noch die gute Nachricht:
      Du musst Deine nautische Grundausbildung (aka: D oder A-Schein) erst beim Einreichen der Unterlagen zur Ausstellung des Hochseeausweises nachweisen.
      Du hast also bis dahin genug Zeit, den D-Schein zu machen und kannst die ersten Meilen also auch ohne D-Schein sammeln. Wie gut diese Idee ist, kommt meiner Meinung nach darauf an wie gut Du auch ohne Schein schon segeln kannst 😉

      Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.
      Viele Grüsse
      Uwe

      Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hallo Urs,

      weil der automatische Linkchecker, den ich auf segelrevier.ch installiert habe, festgestellt hat, dass die Adresse nicht mehr gültig ist.
      Die haben Ihre Adresse geändert und die alte, wohl bekannte, weit verlinkte und eingeführte, einfach mal deaktiviert.
      Das kann man so machen, muss aber nicht 😉

      Bin grade aus den Ferien zurück und habe die Verlinkungen überprüft und auf die neue Adresse geändert.
      Vielen Dank für Deinen Hinweis.

      Viele Grüsse

      Uwe

      Antworten
  9. Patric
    Patric sagte:

    Hallo

    Danke für das Detaillierte Zusammenfassung der einzelnen Kurstage für den Hochseeschein
    (B-Schein).

    Mein Bruder hat vor einigen Jahren den B-Schein für Segelschiffe gemacht und behauptet, als Grundvoraussetzung bräuchte ich zusätzlich zu allen Grundvoraussetzungen die auf dieser Homepage aufgelistet werden, einen Segelschein auf einem Schweizer Gewässer, einen Motorbootschein und einen Funkkurs.

    Ich bin mir Unsicher was jetzt wirklich gilt, klar ist nur dass ich zwar auf einem Segelschiff aufgewachsen bin, aber über keine in der Schweiz anerkannten Segelscheine oder ähnliche verfüge. Würde aber gerne den Hochsee-B-Schein erlangen. Meine Frage lautet also:“ brauche ich wirklich nur die Grundvoraussetzungen die hier auf der Homepage aufgelistet sind um einen Hochseeschein zu erwerben“?

    Mit freundlichen Grüssen Patric

    Ich würde mich sehr freuen

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Lieber Patric,

      im Artikel steht doch „eine nautische Grundausbildung mittels kantonalem Schiffsführerausweis nachweisen.“

      Das ist für Segler erstmal der D-Schein.
      Ob andere Fachkundenachweise ebenfalls anerkannt werden, beantwortet Dir gerne z.B. das Sekretariat vom CCS.

      Einen SRC benötigst Du allerdings nicht. Und einen Motorbootschein (A-Schein) ebenfalls nicht, falls Du nur den Hochseeausweis für Segelschiffe anstrebst.
      Mit dem darfst Du dann auch grosszügig motorisierte Segelyachten fahren, aber eben keine Motoryachten auf dem Meer. Also alles, was einen Mast mit Segeln dran hat ist okay damit 🙂

      Viele Grüsse

      Uwe

      Antworten
  10. Till
    Till sagte:

    Hallo Ralf
    Du brauchst einen Schein, mit dem Du auf dem Meer fahren darfst. Bist Du Schweizer ohne weitere Staatsbürgerschaft, brauchst Du den Schweizer Hochseeschein. Anderenfalls geht auch der Meer-Schein des Landes Deiner Staatsbürgerschaft (Sonderfall im Ggs. zum Binnenschein).
    Theoretisch könntest Du auch an der Adria den Meer-Schein machen, ABER dieser ist dann nur in dem Land gültig, in dem Du ihn gemacht hast.
    Lass Deine Yacht also besser zu Hause, da die verbleibende Zeit bis zum Sommer nicht langt, um den Hochseeschein zu machen.
    Äs Grüssli, Till

    Antworten
  11. Ralf FLORIAN
    Ralf FLORIAN sagte:

    Lieber Uwe,
    das ist eine tolle und sehr informative Web-Seite. DANKE. Hier meine Frage:
    Als Bodensee-Skipper mit schweizer Bodensee-Schifferpatent möchte ich meine Yacht für 6 Wochen in die ital. Adria verlegen.
    Welche zusätzlichen Scheine muss ich zum Führen meines eigenen Schiffs machen?
    Wird meine 30 jährige Segelerfahrung (Binnen) irgendwie anerkannt?
    Danke für den Tip und beste Grüsse von Ralf

    Antworten
  12. Katharina (CCS Bern)
    Katharina (CCS Bern) sagte:

    Hallo Simon, hallo Uwe,

    Ich mische mich jetzt einfach mal in die (anregende) Diskussion mit ein…

    @Simon: für den Schweizerischen Hochseeausweis müssen die Meilen für die Kategorie Motor auf einer hochseetüchtigen Motoryacht absolviert werden. Meilen auf einem Segelschiff gelten immer für die Kategorie Segel. Mit den Katamaranen verhält es sich genau wie du beschrieben hast. Motorsegler werden von Fall zu Fall abgeklärt, meist kommt es auf die Immatrikulation drauf an. Im Schweizer Jachtregister werden entweder Segleschiffe oder Motorschiffe eingetragen, was anderes gibts nicht… und daher auch nirgends sonst 😉

    @Uwe: Danke dass du die an dich gestellten Fragen so sorgfältig differenziert beantwortest. Für weitergehende Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.

    Antworten
  13. Simon
    Simon sagte:

    Eine Frage zum Fahrtennachweis Motorschiff:
    Kann ich 500 unter Motor absolvierte sm im Rahmen des Fahrtennachweis Segelschiff als sm für den Fahrtennachweis Motorschiff anrechnen lassen oder sind die 500 sm mit einem Motorschiff zu erbringen? Es stellt sich dann auch die Frage, ob ein Kat mit Mast ein Segelschiff und ein Kat ohne Mast ein Motorschiff ist. Oder wie es sich mit sog. Motorseglern verhält. Die Frage ist für mich insofern relevant, als dass ich das zweite Heft für Fahrtennachweise Motor auch gleich vom Skipper unterzeichnen lassen könnte…

    Besten Dank und nautische Grüsse

    Simon

    Antworten
  14. Till
    Till sagte:

    Hallo Uwe

    Zu 1)
    Ich habe die deutschen Scheine SBF See und SKS.
    Den Schweizer Theorie-Kurs habe ich zwar absolviert, aber mich aus persönlichen Gründen für den SKS entschieden (den SBF See hatte ich schon).
    Mir haben einige Leute aus dem CCS gesagt, dass kommerzielles Segeln mit dem Schweizer Schein nicht erlaubt sei, und ich habe diese Ansicht – zugegebenermassen ungeprüft – wiedergegeben.

    Zu 2)
    Das heisst dann wohl, dass man eine Yacht unter anderer Flagge nutzen muss, wenn es kommerziell ist. Andererseits bedeutet das wohl, dass ich nicht-kommerziell auf dem Meer auch mit dem SKS unter Schweizer Flagge segeln darf.

    Zu 3)
    Die Geschichte mit den EU-Versicherungen ist ein Chaos. Ich habe Verschiedenen nachgefragt. Jede versichert etwas anderes – oder auch nicht -, wenn man einen Schweizer Wohnsitz hat. Es hängt offenbar davon ab, welche Abkommen sie mit Schweizer Partnern haben.

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hi Till,

      der SKS berechtigt auch nicht zur gewerblichen Fahrt, dazu benötigst Du in DE den SSS.
      Wenn die kommerzielle Fahrt (also ich zähle dazu jetzt mal Ausbildungstörns und Co.) nicht erlaubt wäre, hätten die Vereine quasi ein Monopol bei den Törns.
      Meine Meinung: Nicht verboten = Erlaubt 😉

      Unter Schweizer Flagge benötigst Du IMHO den Hochseeschein.

      Art 16 der „Verordnung über die schweizerischen Jachten zur See“:

      Art. 16 Betrieb und Führung des Schiffes:
      1. Der Eigentümer einer schweizerischen Jacht hat sie entweder selber zu führen oder
      die Führung einem Schiffsführer anzuvertrauen. Insbesondere hat ein Verein einen
      verantwortlichen Schiffsführer zu bezeichnen. Die Bezeichnung eines Ausländers als
      Schiffsführer ist nur zulässig, wenn dies keiner Umgehung der Vorschriften über die
      Staatsangehörigkeit gleichkommt.

      Wie weit das jetzt zutrifft, wenn Du mit einem SKS als verantwortlicher Schiffsführer eine CH-Yacht führen willst,
      teilt Dir verbindlich das Seeschifffahrtsamt in Basel auf Anfrage mit.

      Ich persönlich stehe dem SKS allerdings eher etwas verhalten gegenüber,
      was seine Tauglichkeit als Fähigkeitsnachweis (nicht nur für die gewerbliche Fahrt) angeht.

      Immer eine Handbreit,

      Uwe

      Antworten
  15. Till
    Till sagte:

    Es gibt für mich eine Ungereimtheit: Mit dem Schweizer Hochseeschein darf man anscheinend nicht kommerziell unterwegs sein, während die deutschen Scheine SKS, SSS und SHS dies erlauben. Es droht damit eine Falle: Lade ich Leute ein zum Mitfahren, verkaufe ihnen aber mein Bordbier, kann dies als „kommerziell“ ausgelegt werden. Jedenfalls verweigern dann einige Skipperversicherungen die Leistung, wenn kommerzielle Aktivitäten nicht mitversichert sind.

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hallo Till,

      hier wirfst Du meiner Meinung nach gleich mehrere, voneinander mehr oder weniger unabhängige, Einflussfaktoren durcheinander.

      1. Der Schweizer Hochseeschein verbietet nicht die kommerzielle Fahrt.
      Sie wird in der Hochseeausweis-Verordnung schlicht nicht erwähnt – Und im Gegensatz zu einigen anderen Ländern ist hier in der Regel das erlaubt, was nicht verboten ist.

      2. Auf Yachten unter Schweizer Flagge darf kein gewerblicher Personen- oder Gütertransport durchgeführt werden.
      In der „Verordnung über die schweizerischen Jachten zur See“ findest Du den Passus im Artikel 17. Beachte, das hier nur die Yacht erwähnt wird 😉

      3. Die allermeisten Skipperversicherungen, die Du in der Schweiz abschliessen kannst, versichern nur den privaten Gebrauch der Sache.
      Ausnahmen, wie man sie früher mal mit dem Ausweichen auf EU-Anbieter gestalten konnte, funktionieren seit Anfang 2016 nicht mehr. In der EU ansässige Versicherer stellen für Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz nämlich keine Policen mehr aus. Meiner Recherche nach versichert aktuell lediglich ein Versicherer auch die gewerbliche Nutzung von Segelyachten mit einer Berufsskipper-Versicherung. Dazu habe ich einen separaten Artikel geschrieben: https://www.segelrevier.ch/chartern/charter-toern-versicherung/

      Wie Du siehst, vermischt Du mit Deiner Annahme einerseits die Bestimmungen zum Führerausweis, zum Betrieb einer Yacht unter CH-Flagge und privatrechtliche Versicherungsfragen zu einer Art „gordischem Knoten“.

      Kurzantwort: Du kannst mit Deinem CH Hochseeausweis ohne Probleme eine Yacht z.B. unter DE-Flagge chartern und dort Deine Meilentörns anbieten. Es gibt sogar einen Versicherer, der das ganze dann noch versichert 😉

      Man sollte allerdings wie immer auch eventuell vorhandenes subsidäres Recht im Auge behalten – Z.B. gibt es in Spanien (besonders auf den Balearen) einige Arbeits- und Steuerrechtliche Bestimmungen, die einen unbedarft gewerblich skippernden Schiffsführer bei näherem Kontakt mit der Guardia Civil in stürmisches Gewässer führen könnten…

      Wie immer: Das hier ist keine Rechtsberatung sondern lediglich meine persönliche Interpretation der Sachlage.
      Rechtsverbindliche Sicherheit gibt jeweils nur eine Anfrage bei den zuständigen Stellen.

      Antworten
  16. Oli
    Oli sagte:

    Hoi Uwe

    Ich bin auch der Meinung, dass das Erlernen der terrestischen Navigation mit Papierkarten absolut Sinn macht.
    Denn hast du das nicht begriffen, bist du bei einem Plotterausfall, kanns ja mal geben auf einem Charterschiff(!), am A….! (Oder der Vorgänger hat irgendwas dran rumgefummelt, Tiefenangabe von Meter auf Fuss umgestellt oder so….)
    Habe letztes Jahr die YM Offshore Prüfung im Solent gemacht, mit Vorbereitung. Es hat sich gezeigt keine Navi Software konnte, bezüglich der Genauigkeit der Hight of Tide und Current, mit dem Reeds mithalten.
    Ausserdem für eine sichere, schnelle, übersichtliche und nachvollziehbare Passagenplanung von A nach B, bin ich mit der Papierkarten Navigation immer im Vorteil gegenüber der Plotternavigation. Es macht auch mehr Spass und man setzt sich mit seinem Revier von A bis fast Z auseinander. Was für eine gewissenhafte, seemannschaftliche Törnplanung essenziell ist!
    Den Plotter benutz ich in der Regel nur zur Unterstützung der Papierkarten Navigation.
    Ach ja, Hafenmanöver müssen nicht souverän sein, aber dafür sicher und immer ein Plan B im Hinterkopf haben;-)!

    Liebe Grüsse und ein erfolgreiches neues Jahr!
    Cheers
    Oli

    Antworten
  17. Lorenz
    Lorenz sagte:

    Lieber Uwe,

    irgendetwas habe ich jetzt total durcheinander gebracht. Kannst du bitte meinen letzten Kommentar löschen und diesen hier einfügen:

    Hallo Uwe,

    ersteinmal möchte ich dir für deine vielen spannenden Artikel danken. Vielen Dank!

    Zum ICC habe ich folgendes Rundschreiben an die Schifffahrtsämter des BAV gefunden:

    http://www.bav.admin.ch/grundlagen/03514/03521/03587/index.html?lang=de&download=NHzLpZig7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDd356gmym162dpYbUzd,Gpd6emK2Oz9aGodetmqaN19XI2IdvoaCUZ,s-

    Laut dem Verzeichnis der Rundschreiben ist es immer noch gültig.

    http://www.bav.admin.ch/grundlagen/03514/03521/03587/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDeH52gmym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A–

    Es sollte also kein Problem sein, ein ICC für die Küstenfahrt zu erhalten.

    Wenn du noch interessiert bist, wie der Ausweis aussieht, kann ich dir nächste Woche mal meinen einscannen. Im Moment habe ich ihn nicht zur Hand.

    Liebe Grüsse,
    Lorenz

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Lieber Lorenz,

      vielen Dank für die hilfreichen Links.
      Das klärt die Sache für die an einem ICC-Eintrag interessierten Segler und Motoryachtler doch erheblich.

      Liebe Grüsse
      Uwe

      Antworten
  18. Lena
    Lena sagte:

    Grau ist alle Theorie! Ich habe vor 20 Jahren den B-Schein gemacht und segle seither weltweit. Der Kursinhalt ist vorwiegend für die antiquierte Prüfung relevant (niemand navigiert heute mit Papierkarten und Tidentabellen, etc.), in der Praxis kommt es aber primär auf die souveräne Schiffsführung und gesunden Menschenverstand an. Trotzdem führt kein Weg am Papier vorbei, man sollte dieses aber in seiner Bedeutung nicht übergewichten. Skipper sein ist Praxis, nicht Papier.
    1000 Meilen können viel oder zu wenig sein, je nachdem, wie diese ablaufen. Sicher Ankern und souveräne Hafenmanöver sind wichtig, effektive Teamleitung und vertrauensvolle Persönlichkeit auch. Mit Unvorhergesehenem (Motorausfall, Unfall/Krankheiten, technischen Pannen) umgehen können ist enorm wichtig. Hunderte von Meilen geradeaus Segeln bringt ausbildungsmässig nichts. Die Wetterprognose kann das Internet immer besser als du, vergiss das nicht.

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Moin Lena,

      zum Verständnis der Abläufe und Grundlagen erachte ich die „antiquiterte“ Prüfung(-svorbereitung) aber als durchaus sinnvoll.
      Es gibt viele „Knöpflidrücker“ die im Alltag mittlerweile soweit von den Grundlagen abgehoben sind, dass die nicht mal mehr in der Lage wären ohne Elektriker eine Glühbirne auszutauschen. Und ich habe immer auch die entsprechenden nautischen Unterlagen mit an Bord, nicht nur als „Backup“ sondern auch als Nachweis der ordentlichen Seemannschaft, wenn mal was passiert…

      BTW: Die Tideninfos z.B. in Navionics sind bei weitem nicht so genau und nützlich wie z.B. ein Stromatlas oder z.B. der Reeds, der allein schon der Hafen- und Revierinfos wegen IMHO unerlässlich ist.

      Antworten
  19. Hannes
    Hannes sagte:

    Das ist ja eine heftige Änderung!! Für viele Dinge wird der Schein ohne ICC quasi nutzlos (u.a. Chartern in der Karibik, Mexiko…). Sehr ärgerlich und für mich unverständlich (ausser man geht wirklich von Geldmachereri aus), dass der CCS das mitträgt!

    Für Jochen wäre damit auf jeden Fall zu empfehlen, NICHT den Schweizer Hochseeschein zu machen sondern lieber den deutschen SSS.(mit ICC).

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Guten Morgen Hannes,

      es handelt sich halt um einen nationalen Führerausweis. Und der Eintrag eines ICC nach UN40 ist eigentlich für eine weltweite Fahrtbefähigung nicht nötig, da das ICC / UN40 für „Inland Waters“ ausgestellt wird:

      http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2015/sc3wp3/Guidelines_to_Resolution_No._40_e.pdf

      Guidelines, Abschnitt A, Absatz 5: „Use of the ICC has also developed over the years and the certificate now covers coastal waters and the wider inland waterways as well as the rivers it was originally
      developed for. “

      In so fern macht das Entfernen des ICC aus dem Hochseeausweis sogar Sinn 😉

      Wenn Dir das ICC sehr wichtig ist, kannst Du ja mal bei deinem zuständigen kantonalen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt nachfragen ob die Dir für deinen A- oder D-Schein ein ICC ausstellen 🙂

      In der Binnenschiffahrtsverordnung findest Du im Artikel 90 einen Text und im Anahng 6 schliesslich ein Muster für ein sogenanntes „NTERNATIONALES ZERTIFIKAT FÜR FÜHRER VON SPORT- UND FREIZEITSCHIFFEN“ – Schau mal da drauf. Es gibt anscheinend tatsächlich einen ICC konformen Führerausweis in der Schweiz. Würd‘ mich einfach mal interessieren, ob den schon mal jemand „live“ gesehen hat ….

      -> https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19780252/index.html#a90

      Antworten
  20. Armin Krause
    Armin Krause sagte:

    Hallo
    Kann ich nach bestandener in der Schweiz abgelegten Hochseescheinprüfung auch die geforderten Seemeilen mit deutschen Anbietern absolvieren?
    Vielen Dank

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hallo Armin,
      prinzipiell schon. Du benötigst am Ende des Törns eine vom CCS oder der SYA anerkannte Meilenbestätigung. Zur Sicherheit empfehle ich immer auch das Logbuch für den Törn sauber geführt abzuschreiben und vom Skipper unterschreiben zu lassen.
      Wichtig: Der Befähigungsnachweis des Skippers sollte im Meilennachweis nachvollziehbar aufgeführt werden, also z.B.: Name und Anschrift des Skippers, SSS/SHS-Schein Nummer, Ausstellungsort und -Datum.

      Ich hatte zu diesen Fragen aber auch schon mal was geschrieben – Billig ist nicht immer automatisch auch preiswert ;):

      https://www.segelrevier.ch/hochsee/meilentoern-schweizer-anbieter-teuer/

      Antworten
  21. Uwe
    Uwe sagte:

    Hallo Jochen,

    eigentlich steht die Kurzantwort auf Deine Frage schon im Artikel:

    Ja, der Schein sollte reichen – Wenn die Prüfungsstelle diesen als „nautische Grundausbildung“ akzeptiert, was aber IMHO kein Problem sein sollte. Frag einfach beim CCS nach.

    Und nein, Astro und dedizierte Radar-Einweisung ist im normalen Hochseeschein nicht enthalten. Mit Radar kommst Du dort nur bei den Seiten- und Distanzpeilungen näher in Kontakt.

    Für diese Module gibt es jeweils Zusatzlehrgänge die von verschiedenen Institutionen und Bootsfahrschulen angeboten werden.

    Aber Dein Kommentar hat mich auf eine Idee für einen Artikel gebracht. Wart mal ein paar Tage 🙂

    Viele Grüsse

    Uwe

    Antworten
  22. Jochen Geske
    Jochen Geske sagte:

    Hallo,

    ich habe gerade den SKS Schein in D. gemacht. Möchte gerne weiter machen und bin auf den schweizer Weg zum Hochseeschein gekommen. Frage: Beinhaltet die Ausbildung auch Radar und Astronavigation. Reicht der deutsche SKS Schein (incl. SBF Binnen und See) als Vorraussetzung zur Teilnahme am Hochseeschein. Danke im Voraus für die Auskunft!!

    Gruß

    Jochen

    Antworten

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