Boot fahren in der Schweiz: Das sollten Sie wissen!
Die Verkehrsregeln für Boote in der Schweiz:
Nicht nur für Touristen die mit dem Gedanken spielen, Ihr Boot mit in die Schweiz zu nehmen wichtig.
Auch für einheimische Bootsfahrende, egal ob mit Motorboot oder Segelboot, ist es keine schlechte Idee sich die besonderen Regeln auf Schweizer Gewässern vor Saisonstart nochmals kurz zu verinnerlichen.
Nicht das es bei einer Kontrolle durch die Seepolizei plötzlich zu einer bösen Überraschung kommt…
Keine Zweitakt-Motoren mehr auf Schweizer Gewässern!
Gemäss Artikel 166, Absatz 22 der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern wird der Schiffsausweis für Schiffe ab dem 01. Januar 2018 ungültig, wenn diese von Zweitakt-Fremdzündungsmotoren angetrieben werden für die weder eine Abgas-Typengenehmigung noch eine Konformitätserklärung vorliegt.
Soll heissen: Die Betriebsgenehmigung für Dein Boot erlischt, wenn Du nicht bis spätestens 31.12.2017 den eventuell an Deinem Boot montierten Zweitakt-Aussenborder gegen einen moderneren Viertakter oder E-Antrieb ausgetauscht hast und diesen neuen Antrieb auch fristgerecht in Deinem Schiffsausweis hast eintragen lassen!