Boatsharing: Mit dem eigenen Segelboot Geld verdienen!?

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Mit dem Teilen des eigenen (Segel-)Bootes die Kosten für Liegeplatz, Unterhalt und den Betrieb senken und noch Geld verdienen – Das verspricht das im Internet vielfach beworbene „Boatsharing“ über kommerzielle Vermittlungsplattformen.

Doch ist das Teilen des eigenen Bootes durch „Sharing“ für private Eigner überhaupt sinnvoll, und was gilt es dabei in der Schweiz zu beachten?

Das eigene Boot steht die meiste Zeit im Hafen und verursacht in dieser Zeit Kosten, die man durch das Teilen des Bootes auf mehrere Schultern verteilen kann. Bei der klassischen Eignergemeinschaft werden die Eigentumsrechte am Boot und die anfallenden Kosten zwischen einigen wenigen Parteien durch eine Vereinbarung aufgeteilt und entsprechend dieser Aufteilung fixe Nutzungsrechte und / oder Pflichten z.B. zur Mithilfe bei Arbeiten ausgehandelt.

Boatsharing, kurz erklärt.

Beim Boatsharing hingegen bleiben die Eigentumsrechte am Boot in der Regel unverändert, lediglich die Nutzung des Bootes wird geteilt. Der Anteil an Wertverlust, administrativen Kosten, Unterhalt, Liegeplatz und Betriebsstoffen wird über einen Schlüssel auf die jeweilige Nutzung umgelegt. In der Regel wird eine finanzielle Nutzungsabgeltung auf einer zeitlichen Basis ausgehandelt.

Mitgleider einer Sharing-Genossenschaft beim Treffen in einem Hafen in der Westschweiz. Boatsharing ist, wie auch Carsharing, in der deutschsprechenden Schweiz sehr beliebt.

Das ermöglicht das unkomplizierte Teilen von einem oder sogar mehreren Booten, sogar bei einer grösseren Anzahl von Teilnehmenden und ohne notwendige Verhandlungen über Eigentumsanteile. Dieses neudeutsch „Sharing“ genannte Modell ist also auf den ersten Blick sehr attraktiv für grössere Eignergemeinschaften, Vereine oder Eigner, die bestrebt sind, die Kosten für Ihr Boot zu senken oder schlussendlich gar einen Gewinn zu erzielen.

Nicht nur wegen der in der Schweiz prekären Lage bezüglich verfügbarer Liegeplätze, sondern auch weil in der Schweiz Genossenschaften als Modell des gemeinschaftlichen Wirkens gut verankert und akzeptiert sind, haben Sharingmodelle bei den Nutzenden regen Zulauf.

Ein profitables Geschäftsmodell mit genügend „Zielgruppe“ also, sollte man meinen. Schauen wir mal genauer hin…

Die Binnenschifffahrtsverordnung.

In der ganzen Schweiz gilt die vom Bund erlassene BSV, die so ziemlich alles regelt, was auf und um das Wasser herum einheitlich für die gesamte Schweiz geregelt werden soll. Die BSV ist also die zentrale bundesrechtliche Grundlage der Schifffahrt, also für alles was auf und in den Seen und Flüssen in der Schweiz bewegt wird.

Du findest die aktuell gültige BSV jederzeit zum nachlesen auf der Webseite des Bundes unter: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1979/337_337_337/de

Im Artikel 2, Abschnitt a, Punkt 19 beginnen die Probleme des privaten Boatsharing-Projektes nun.
Denn ein einzelner, kleiner Satz bei den Begriffsbestimmungen bringt hier eine regelrechte Lawine ins Rollen:

  • Mietschiff: ein Schiff, das von seinem Eigentümer an Dritte auf Zeit und gegen Entgelt an Selbstfahrer überlassen wird,

Entsprechend dieser Begriffsdefinition handelt es sich nach Auffassung der VKS, der Vereinigung der Schifffahrtsämter, bei jedem Sharingboot, dessen Nutzung durch Selbstfahrer über ein Modell „Zeit gegen Geld“ abgegolten wird um ein „Mietschiff“.

Dabei spielt es ausdrücklich keine Rolle, ob mit dem Entgeld ein Gewinn erzielt werden soll.
Es spielt bei der Bewertung nur der Geldfluss eine Rolle.

Das beliebt und eigentlich immer angebrachte Argument: „Ja, aber ich verdiene damit doch nichts“ ändert leider nichts an der Tatsache, dass ab Du ab dem Moment, in dem Du Dein Boot im Sharing oder auf irgendeine andere Art jemandem zur Ausfahrt zur Verfügung stellst und dafür eine Geldwerte Gegenleistung verlangst, ein Mietschiff Dein Eigen nennst.

Und für Mietschiffe gelten in der Schweiz besondere Regeln, deren Missachtung zivil- sogar strafrechtliche Konsequenzen für Dich als Eigentümer haben können:

  • Zwingend: Der Eintrag im Schiffsausweis unter Punkt 15 (Besondere Verwendung: Vermietung, Mietboot, Mietschiff, Location oder ähnlich.)
  • Du musst in der Folge Dein Boatsharing-Boot zukünftig häufiger zur Kontrolle bei den Schifffahrtsämtern vorführen.
    In der Regel findet die Schiffskontrolle nun alle zwei Jahre statt, anstelle der dreijährigen Frist bei privat genutzten Booten. Das bedeutet für Dich höhere Kosten zur Vorbereitung der Prüfung, die nebenbei auch etwas intensiver ist und zusätzliche Ausrüstungspflichten (z.B. Hinweisschilder im Cockpit etc.) beinhaltet.
    -> Google mal hier: https://www.google.ch/search?q=kontrolle+mietschiffe
  • Die Abgaswartung für Verbrennungsmotoren ist bei Mietschiffen in der Praxis jährlich fällig. Das bedeutet für Dich wiederkehrende Zusatzkosten, die Du in Deiner Kalkulation unbedingt berücksichtigen musst.
    -> Merkblatt Abgaswartung Marinemotoren: https://www.fvss.ch/media//DIR_5401/DIR_9501/f553ebce3c40facffff81aeffa86322.pdf

Um den Eintrag „Mietboot“ in Deinen Schiffsausweis eingetragen zu erhalten, musst Du beim zuständigen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt deines Kantons meist noch einige Unterlagen vorlegen.

Das ist allerdings kantonal unterschiedlich geregelt, ein Anruf bei dem für Dich zuständigen Amt hilft Dir vor dem Start Deines Bootsharings sicher weiter, denn da kann noch einiges auf Dich zukommen.

Die Administration – Das brauchst Du zum Start eines Boatsharings.

Wenn Du am Schalter des Schifffahrtsamts stehst und den Eintrag als Mietschiff für Dein Boot beantragst, wirst Du in der Praxis einen Versicherungsnachweis für diese Nutzung erbringen müssen. Nach meiner mittlerweile langjährigen Erfahrung in der Geschäftsleitung einer Boatsharing-Genossenschaft wird dafür bei Versicherungen regelmässig der Einschluss der gewerblichen Nutzung verlangt.

Wende Dich also vor dem Antrag an Deine Versicherung und kläre ab, ob die geplante Nutzung in Deiner Police ausdrücklich gedeckt ist. In aller Regel führt das zu höheren Prämien.

Denke in dem Zusammenhang auch über zukünftige Schäden nach, die Deine neuen Sharing-Partner im Laufe der Zeit ziemlich sicher verursachen werden:

  • Hast Du eine Vollkasko Versicherung mit genügender Deckungssumme?
  • Wie hoch ist Dein Selbstbehalt pro Schadensereignis?
  • Wie sicherst Du den Selbstbehalt gegenüber Dir und den Nutzenden ab?
  • Wirken sich etwaige Schäden auch nach Behebung auf den Wert Deines Bootes aus?
  • Steigt Deine Versicherungsprämie nach einem Schadensfall?

Neben dem obligatorischen Versicherungsnachweis mit Einschluss „gewerblicher Nutzung“ wirst Du in aller Regel auch noch die eine oder andere Genehmigung benötigen.

Denn nicht alle Häfen haben gern Boatsharing-Gemeinschaften oder Bootsvermietungen in ihren Anlagen.
Eine gern gehörte Argumentation ist die „erhöhte (Ab-)Nutzung der Infrastruktur“ oder unbekannte, wechselnde und seemännisch nicht erfahrende Nutzerschaft, die ein erhöhtes Schadenspotential aufweist und die privat Mietenden am Steg stört.

Auch einzelne Gemeinden haben Stationierungsvorschriften für Häfen (gern zum Vorteil des lokalen Gewerbes) und last gibt es in einigen Kantonen auch noch kantonale Vorschriften für den Betrieb von Mietbooten, die beachtet werden müssen und deren Kenntnis meist auch noch mit einer notwendigen kantonalen Genehmigung belegt werden müssen.

Für Deinen Antrag benötigst Du also, je nach Kanton und / oder Gemeinde und Hafen, eine ganze Menge Papierkram:

  • Versicherungsnachweis gewerblich (Vollkasko sehr empfohlen!)
  • Genehmigung für Boatsharing / Bootsvermietung des Hafens
  • … der Gemeinde
  • … des Kantons

Informiere dich also zunächst bei Deinem Hafenbetreiber (oder schau mal wieder ins Hafenreglement), ob Boatsharing dort überhaupt zulässig ist und arbeite Dich dann entsprechend der föderalen Hierarchie entlang in Richtung Kanton.

Wenn Du das alles zusammen hast, kannst Du mit Deinem Boatsharing Projekt in aller Regel sicher (durch-)starten.
Alles zusammen?

Dann herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg.

Ach ja:
Unabhängig davon, ist es hochgradig empfehlenswert, die sich aus dem Sharing ergebenden finanziellen Bewegungen natürlich auch der Steuerbehörde in der Steuererklärung anzugeben und versteuern. 😉

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