Segelschein in der Schweiz: Gilt der auch in Deutschland?

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Immer wieder kommt es bei Wassersportlern, die in die Schweiz ziehen, zu der Frage was denn nun mit Ihren in Deutschland oder sonstwo erworbenen Boots-Führerscheinen passiert:
Behalten diese Dokumente in der Schweiz Ihre Gültigkeit oder muss man, um seinem Hobby weiter nachgehen zu können, die ganze Prüfungs-Prozedur nochmals durchlaufen!?

Meine Bootsführerscheine

Auch anders herum ist die Fragestellung interessant: Was passiert mit meinem in der Schweiz erworbenen D-Schein (A-Schein, B-Schein), wenn ich im Ausland segeln möchte?
Wird der eidgenössische Führerausweis für Segel- und Motorboote im (europäischen) Ausland anerkannt?

Ich versuche im Folgenden etwas Licht in die Materie zu werfen …

Wie bei fast allen administrativen Fragen gilt aufgrund der ausgeprägt förderalistischen Strukturen besonders in der Schweiz: Eine endgültige Auskunft bezüglich der Gültigkeit Ihres Führerscheines in der Schweiz gibt Ihnen jederzeit gern das für Ihr Gewässer zuständige Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons, in dem Sie segeln möchten.

Jetzt müssen Sie aber nicht gleich zur Schweizerischen Landkarte laufen und nachsehen, wo Sie anrufen müssen. Denn für einen gewöhnlichen Ferienaufenthalt haben Sie mit Ihrem deutschen Bootsführerschein kein Problem, damit können Sie in der Schweiz Ihr Boot in den See setzen und Ihre Ferien auf eigenem Kiel geniessen.

Wenn Sie ein Boot auf einem der schönen Schweizer Seen chartern möchten, kommt es im Prinzip nur auf den Goodwill des Vercharterers an, ob Ihnen dieser sein Boot anvertraut, wenn Sie mit dem deutschen SFB-Binnen kommen.

In der Regel sollten sich aber keine Probleme ergeben, in der Schweiz ein Boot zu chartern.

Fragen Sie einfach bei der Buchung nach.
Übrigens können Sie in der Schweiz Motoren bis 8 PS Führerscheinfrei fahren.

Kommen Sie in die Schweiz um hier zu leben und zu arbeiten, verändert sich die Lage deutlich:
Bleiben Sie weniger als 12 Monate in der Schweiz, können Sie Ihre Führerscheine in aller Regel behalten und benutzen. Nach der Frist von 12 Monaten müssen Sie Ihren nationalen Führerschein in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen. Dabei gilt es bestimmte Regeln zu beachten:

Art. 91a Abs. 5 Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern besagt: (….) Im Ausland erworbene Ausweise von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz können (…) anerkannt werden, wenn der Erwerb während eines Aufenthaltes von mindestens zwölf zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte (….)

Reisen Sie also aus Deutschland in die Schweiz ein und haben vorher länger als ein Jahr zusammenhängend in Deutschland gewohnt, können Sie Ihren SBF-Binnen in das entsprechende CH-Pendant umschreiben lassen und haben damit viel Geld gespart. Denn der Motorboot-Führerschein ist in der Schweiz gefühlt um den Faktor 10 teuerer als in Deutschland.

Das oben geschriebene gilt derzeit nur noch für Bürger von Österreich und Deutschland, da diese Staaten den Bürgern der Schweiz ein Gegenrecht einräumen und vergleichbare Anforderungen bei Ausbildung und Prüfung aufweisen. Französische und italienische Schiffsführerausweise werden nicht mehr umgetauscht.

Wenn Sie das alles nochmals in Beamtendeutsch lesen möchten, finden Sie in dem aktualisierten Rundschreiben 54-1 des BAV (Bundesamtes für Verkehr) vom 16. April 2021 dazu Gelegenheit:

Was gilt aber, wenn Sie in der Schweiz wohnen und mit Ihrem schweizerischen Schiffsführerausweis in Deutschland Ferien machen möchten?
Kurz gesagt: Kein Problem. Da die Schweiz die internationalen Führerscheine auf der Basis des „Gegenrechts“ anerkennt, gelten die o.g. Regeln prinzipiell auch in Deutschland. Ich hatte auch bislang noch keine Probleme in Deutschland ein Segelboot für meine Binnentörns in Brandenburg zu chartern, auf Vorlage meines D-Scheins wurden mir bislang die gewünschten Boote ohne grosse Nachfragen ausgehändigt. Bei einer evtl. Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei würde ich aber meine Niederlassungsbewilligung für die Schweiz als Wohnsitznachweis mitführen, da man sich als Deutscher mit ausländischem Führerschein bei einer Kontrolle in Deutschland wohl etwas verdächtig machen wird.

Die Umschreibung des schweizerischen Führerausweises schliesslich in ein deutsches Dokument ist ebenfalls möglich.

Auch hier gilt prinzipiell das „Gegenrecht“, allerdings sollten Sie gegebenenfalls ein wenig Nerven mitbringen. Denn wenn Sie das Rundschreiben des BAV weiter oben gelesen haben und das, was Sie dort gelesen haben, als Beamtendeutsch empfunden haben, wird Ihnen der Stil der deutschen Verordnungen schlicht den Atem rauben. Z.B. schreibt die „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“ zum Thema „Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Prüfung“ – Und dabei handelt es sich bei einem Eintausch – folgenden tollen Satz:

Gegen Vorlage eines der in § 3 Absatz 3 genannten Befähigungsnachweise wird dem Inhaber auf Antrag ohne Ablegung einer Prüfung eine Fahrerlaubnis erteilt und ein Sportbootführerschein-Binnen ausgestellt, sofern die Voraussetzungen des § 5 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 vorliegen. Gegen Vorlage eines der in § 3 Absatz 2 und § 4 genannten Befähigungsnachweise wird dem Inhaber auf Antrag ein Sportbootführerschein-Binnen für die jeweilige Antriebsart ausgestellt.

Der genannte Paragraph 3 regelt die „Ausnahmen“ von der Regel.

Absatz 3 besagt:

Der für die Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung erforderliche Befähigungsnachweis gilt als erbracht für die

  1. Inhaber eines im Geltungsbereich dieser Verordnung nach anderen Vorschriften erteilten amtlichen Befähigungsnachweises zum Führen eines Fahrzeugs mit Antriebsmaschine oder unter Segel auf Binnengewässern außerhalb der Seeschifffahrtsstraßen für die jeweilige Antriebsart, soweit das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung diesen als Befähigungsnachweis anerkannt hat;

  2. eines Schifferpatents für den Bodensee der Kategorien A und D für die jeweilige Antriebsart;

Tipp: Wenn Sie jetzt nicht weiter in den Gesetzen und Verordnungen weiter wühlen wollen reicht Ihnen als Argumentatomium i.d.R. bereits lit b., denn das Bodensee-Schifferpatent ist in allen schweizerischen Führerausweisen inbegriffen und wird auch geprüft.
Damit sind Sie also de facto bereits aus dem Schneider, was die Anerkennung Ihres Binnen-Führerausweises angeht.

Das ganze Werk finden Sie übrigens hier:

Viel Spass beim Lesen!

In der Praxis werden die in der Schweiz erworbenen Schifffahrts-Führerscheine auch ohne Probleme anerkannt.

Leider gilt das aber nicht für den B-Schein, den Hochseeschein der Schweiz.
Die deutschen Verbände DSV und DMYV lassen sich vom deutlich einfacheren Scheinwesen der Schweiz nicht in die profitable Suppe spucken und schreiben den schweizerischen B-Schein i.a.R. nicht in ein deutsches Pendant um.

Denn im Gegensatz zu Deutschland gibt es in der Schweiz nur einen einzigen Fähigkeitsnachweis, der aber eine recht anspruchsvolle Ausbildung voraussetzt und von der Prüfung her sicher nicht „ohne“ ist. In Deutschland gibt es neben den vorgeschriebenen Führerscheinen noch ein Füllhorn von „empfohlenen“ Führerausweisen, die neben der sicherlich gegebenen Qualität der Ausbildung auch den Segelschulen und Verbänden ein gutes Auskommen garantieren und ganz nebenbei auch die Profilneurosen so manch Hobbyskippers prima befriedigen.

Der Schweizerische Hochseeausweis muss aber nicht umgeschrieben werden, da dieser ein „International Certificate for Operators of Pleasure Craft“ enthält, dass nicht nur vom zuständigen Flaggenstaat, sondern auch von allen Unterzeichnerstaaten der Resolution Nr. 40 vollumfänglich anerkannt wird. Der Hochseeschein ist daher ein echt internationales Dokument.

Das Swiss Certificate of Competence for Ocean Yachting und das ICC

Einige Verwirrung stiftete die 2014 stillschweigend erfolgte „Entfernung“ des International Certificates nach UN Resolution 20 aus dem Schweizer Hochseeausweis und die damit einhergehende Umbenennung desselben.
Bei vielen am Hochseesegeln interessierten Wassersportlern keimte die Befürchtung, dass der CH-Ausweis plötzlich nicht mehr zum Chartern anerkannt wird oder auf Yachten unter „fremder“ Flagge nicht mehr gilt.

Diese Befürchtung ist aber unbegründet!

Die Befähigungsberechtigung des Schweizer Hochseeausweises geht weit über die Berechtigungen des ICC hinaus, welches lediglich als Erweiterung eines Binnenscheines (!) im nahen Küstenbereich gültig ist. Das ICC entspricht daher de facto von den Fahrtberechtigungen her dem deutschen Sportbootführerschein See und ist auch z.B. in diesem enthalten. Alle höheren Ausweise in Deutschland wie SKS, SSS u.s.w. erweitern die Fahrtberechtigungen über das ICC hinaus.

Der Schweizer Hochseeausweis berechtigt aber zur weltweiten Fahrt und entspricht von den reinen Berechtigungen her in etwa dem deutschen SHS (Vgl: https://www.dhh.de/segelschein.html#c6874).

Da in der Schweiz beim Erwerb des Hochseeausweises eine entsprechende nautische Grundbildung in Form eines Binnenscheines vorgelegt werden muss, kann man bei dem für sich zuständigen Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt ein „Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitschiffen“ ausstellen lassen, das in zwei verschiedenen Fahrtgebieten ausgestellt werden kann. Bei Vorlage eines Schweizer Hochseeausweises müssen die Schiffahrtsämter aufgrund eines Rundschreibens vom Bundesamt für Verkehr das ICC unter Einschluss der Küstengewässer ausstellen.

Mehr hierzu: Binnenschifffahrtsverordnung, Artikel 90 und 91 sowie Anhang 6.

Also: Alles kein Problem!
Als nationaler, amtlicher Führerausweis ist der Hochseeausweis auch mit dem aktuell „komischen Namen“ überall gültig und wird auch anerkannt.

Ich hoffe mit diesem kurzen Abriss die behördliche Scheinwelt einigermassen gut erklärt zu haben. Selbstverständlich auch hier der Disclaimer: Dieser Artikel stellt in keiner Art und Weise eine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder ähnliches dar sondern spiegelt lediglich die Meinung und den Kenntnisstand des Autors wieder. Ich übernehme keine Haftung für irgendwelche Schäden, die aus der blinden Befolgung meiner Ratschläge oder Informationen entstehen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an eine Auskunftsperson, die dazu bevollmächtigt ist.

Natürlich interessiert mich auch Ihre Meinung zum Thema. Weiter unten finden Sie ein Formular, in dem ich mich auf Kritik, Lob und Anregung freue.

75 Kommentare
  1. Robert W.
    Robert W. sagte:

    Hallo,

    ich habe eine kurze Frage: Ich bin Schweizer (Staatsbürger und wohnhaft dort) und würde gerne meine Bootsführerscheine angehen. Nun habe ich folgende Fragen:
    – Ich darf ja den deutschen SBF See absolvieren und auch im Ausland an der Küste damit fahren. Muss ich ihn dafür noch umschreiben lassen oder kann ich ihn einfach absolvieren und dann nutzen?
    – Vielen Vermietern von Segelyachten reicht scheinbar der SBF See nicht aus. Was spricht dagegen, dass ich einfach anstatt des Schweizer Hochseescheins einen deutschen SKS mache? Wird der für mich als Wohnsitz-Schweizer nicht anerkannt?

    Liebe Grüße und vielen Dank
    Robert

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Salut Robert

      Wieso glaube ich nicht ganz, dass Du CH-Bürger bist!?
      Weil Du von Führerscheinen schreibst? Von einer deutschen Adresse aus geschrieben hast? Aus einem Business-Netzwerk? 😉

      Du, … Jeder so, wie er mag.
      Ich nehme da immer gern die Analogie mit dem Autoführerausweis zur Hand. Ich kann als Deutscher auch in einem anderen Land den Führerausweis machen und dann in einem dritten Land damit ein Auto mieten. Solange nichts passiert und ich in keine Kontrolle komme, ist ja alles gut, oder!?

      Weiteren kostenfreien Support für Dich mag ich hier aber nicht weiter bieten, okay 😉 ?
      LG
      Uwe

      Antworten
  2. Can Üresin
    Can Üresin sagte:

    Hallo,

    Ich bin Schweizer, wohne in CH und habe soweit alle Bedingungen des Hochseescheins erfüllt und werde einen Antrag auf den CH Hochseeschein stellen.

    Ca. 500 Meilen von den insgesamt 1000 NM wurden von deutschen Skippern mit SKS Schein unterschrieben. Könnte es bei der Anerkennung des unterschriebenden Skippers und dadurch der Meilen zu Problemen kommen, weil der Hochseeschein einen grösseren Bereich abdeckt als SKS? Der Skipper muss die Richtlinien des Flaggenstaates erfüllen und auf einem deutschen Boot erfüllt ein deutscher Skipper mit SKS Schein die deutschen Richtlinien.

    Besten Dank für ihre Rückmeldung

    Antworten
  3. Christof
    Christof sagte:

    Hallo Uwe

    Weißt Du, wie die Situation bei gewerblichen Scheinen ist? Wenn ich in der Schweiz den B1 für Fahrgastschiffe bis 60 Passagiere erwerbe, ist der dann später auch in Deutschland gültig oder umschreibbar, sollte ich mal dorthin umziehen?

    Herzlichen Dank vorab, super Webseite!

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hoi Christof

      Ich würd dann mal ELWIS konsultieren, resp. dort mal nachfragen.
      Das Internet ist eigentlich selten und in solchen Fragen nie ein guter, rechtlich belastbarer Ratgeber.
      Ich geb mir ja Mühe, aber solche Spezialfälle würd ich dort nachfragen, wo man damit befasst ist 😉
      Die sind auch eigentlich immer ganz nett..

      Heir gehts weiter:
      https://www.elwis.de/DE/Service/Adressen/Links-zu-Organisationen-und-Behoerden/Links-zu-Organisationen-und-Behoerden-node.html

      Antworten
      • Salva
        Salva sagte:

        Hallo Uwe

        Zu Deinen Erläuterungen zu dem Punkt „Die Umschreibung des schweizerischen Führerausweises schliesslich in ein deutsches Dokument ist ebenfalls möglich.“

        Ist hier gemeint, wenn man sich einen Wohnsitz in D zulegt oder gilt das auch für Personen mit vorhandenem Wohnsitz in der CH?

        Also anders gefragt. Bekomme ich auch einen D-Bootsführerschein der entsprechenden Kategorie, wenn ich noch in der Schweiz wohne. So dass ich praktisch den Schweizer und den D-Ausweis hätte?

        Danke für Deine Erläuterungen.

        Gruss
        Salva

        Antworten
        • Uwe
          Uwe sagte:

          Hallo Salva

          Du kannst den deutschen Schein erwerben, kein Problem. Eine „Umschreibung“ gibt es aber wohl nur bei einer Verlegung des Wohnsitzes in das jeweilige Land.
          Abschliessende und belastbare Auskunft gibt Dir aber immer gern das Strassenverkehrs und Schifffahrtsamt oder eine zuständige Stelle (z.B. in DE der DSV)

          Antworten
  4. Grossjean
    Grossjean sagte:

    Hallo Uwe,
    Bei der Suche nach einem Thema im Zusammenhang mit dem Segelschein bin ich auf Ihre Website gelandet. Diese Webseite verweist auf die ICC-Lizenz und ich habe mich gefragt, ob Sie mir mit einer Antwort helfen können.
    Ich wohne in der Schweiz und ich bin ein sogenannter Deck Watch Officer(Wachoffizier) mit einer nach STCW ausgestellten Lizenz (hier mehr Details . Diese Kompetenz habe ich an einer 5-jährigen Universität erworben, die sich in meinem Land der Handelsmarine widmet.
    Mein Land ist Teil der ICC-Liste (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Internationalen_Bef%C3%A4higungszertifikaten_f%C3%BCr_Sportbootf%C3%BChrer) und gemäss den Bestimmungen meines Landes bin ich berechtigt, eine Lizenz für Binnengewässer zu erhalten ohne weitere Prüfung.
    Wegen dieses Covid-Dings komme ich nicht so leicht in mein Land zurück und habe im Internet gesucht, wie die Situation hier in der Schweiz oder in Deutschland ist, ob ich das gleiche hier oder in Deutschland finden kann.
    Was wissen Sie darüber? Haben Sie eine Idee, ob es möglich ist die ich aufgrund meiner Wachoffizierlizenz automatisch bekomme ich ein Schiffsführerausweis?
    Besten Dank,

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hallo,
      Komplexe Fragen würde ich am besten nicht im Internet fragen, sondern dort wo es belastbare Antworten gibt: Z.B. Beim CCS, der SYA oder beim Schweizerischen Seeschifffahrtsamt 🙂
      Sorry, dort kenn ich mich auch nicht aus 🙂
      Viel Erfolg und Fair Winds
      Uwe

      Antworten
  5. Matti
    Matti sagte:

    Lieber Uwe

    Ich habe im Jahr 2016 den internationalen Segelschein (international bareboat skipper) mit einem Schweizer Segellehrer vor Sardinien gemacht. Der Ausweis ist von International Yacht Training für 5 Jahre ausgestellt und verfällt in Kürze. Eine Verlängerung scheint aufgrund Resolution 40 nicht möglich. Was empfiehlst du mir, wie kann ich verhindern, dass ich die Schweizer Hochseeprüfung inkl. Meilennachweis nochmals nachholen muss. Was bedeutet es wenn der Ausweis “abgelaufen” ist, kann das rechtlich überhaupt sein, meine Autoführerschein läuft ja nach 5 Jahren auch nicht ab, egal wie viel ich gefahren bin.

    Vielen Dank für deine wertvollen Tips.

    Beste Grüsse Mati

    Ps. Kompliment, tolle Seite!

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Lieber Matti
      Danke für das Kompliment, obwohl ich der Workload geschuldet kaum dazu komme, die Seite weiter zu aktualisieren…

      Meiner Meinung nach sind die ganzen Lizenzen, die man ausserhalb des „gesetzlichen“ sicheren Rahmens macht nur „Nice-to-Have“ und in besten Fall ein Nachweis für erworbene, persönliche Kompetenz die dann wie z.B. bei RYA Yachtmaster sogar noch informell als eine Art „Befähigungsnachweis“ anerkannt ist.

      Die IYT Lizenzen gehören für mich ebenfalls in diese Kategorie, da nicht rechtskonform. Es gilt meiner Meinung nach die ganz einfache Regel – äquivalent zum Autoführerschein notabene:
      eine rechtssichere Lizenz hast Du, wenn Du die Lizenz nachweisen kannst die in Deinem Wohnsitzland anerkannt ausgegeben wird. Bei Wohnsitz CH ist das der Hochseeausweis. Mit dem wirst Du im Scahdensfall zumindest in dem Bereich auf der sicheren Seite sein, wenn es zu einer Seeunfallsuntersuchung kommen sollte.
      Sidestep: Es gibt auch noch ein Nationalitätenprinzip, nachdem Du auch mit Lizenzen fahren kannst, die vom Staat Deiner persönlichen Nationalität ausgegeben wird.

      Aber mit dem IYT bist Du meines Dafürhaltens nach nicht wirklich auf der sicheren Seite, nachdem die UN 40 (welche Kategorie?) anscheinend nun rausfällt.

      Das ist aber nur meine unerhebliche Meinung, es gibt sicher noch ganz viele andere hier draussen im Netz 😉 Sicherheit gibt Dir schulssendlich wohl nur eine Anfrage, z.B. bei einer der Ausweise ausstellenden Stellen.

      Antworten
  6. TH1
    TH1 sagte:

    Ich wollte in Kroatien meinen Happy Cat zu Wasser lassen. Leider braucht man dazu neben der Bewilligung (20 EUR) einen Segelschein fürs Meer.
    Ich habe nur Binnengewässer bzw. Bodensee BSP Segelscheine.

    Jetzt wurde mir der SBF See empfohlen.

    1. Gilt der SBF See für einen Deutschen mit Wohnsitz in der Schweiz überhaupt?

    2. Mit SBF Binnen bzw. BSP, kann man in D einen kombinierten Schein umschreiben lassen, wenn man den SBF See macht. Hat jemand versucht, das zu machen. Die Regelung sagt nur, dass man die Prüfung in der Schweiz gemacht haben muss – aber es ist ein komischer Fall, denn man kann diesen deutschen Schein SBF See offenbar in der Schweiz prüfen lassen.

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Salut Tim

      ja, der gilt – weil im Gegensatz zum Binnenschein das Nationalitätsprinzip (oder so) gilt.
      Aber wieso machst Du nicht einfach den SBF See in DE und ersparst Dir diese ganze Umschreiberei?
      Ich hab das Gefühl, dass alle irgendwie an den anspruchsvolleren und teuren Ausbildungen in CH vorbei tricksen wollen.
      Klappt aber meist nicht, weil Du z.B. das BSP in der CH IMHO nur via Binnen-Segelprüfung, also den D-Schein, erhältst 🙂

      Die Anforderungen für den SBF See in DE sind jetzt auch (insb. im Vergleich zum CH-Schein) wirklich nicht so hoch.

      (Disclaimer: Alle Auskünfte hinsichtlich Scheinen etc. immer ohne Gewähr. Belastbare Auskünfte erteilen die zuständigen Stellen der Länder, Kantone u.s.w.)

      Antworten
      • Tim
        Tim sagte:

        Danke. Ich mache jetzt den SBF See, das geht in CH oder DE. Damit sollte Kroatien abgedeckt sein.
        Leider ist mir nicht recht klar, wo welcher Schein am Ende gilt.
        Aber zumindest Meer ist damit abgedeckt.
        Danke.

        Antworten
  7. benni
    benni sagte:

    Hoi Uwe,
    Danke für deine Antwort!

    Ich möchte mich schon vertieft mit dem Segeln auseinandersetzen und eine praktische Prüfung, oder mehrere, schrecken mich nicht ab.
    Auch wenn ich das Konzept des schweizer Hochseescheins ideal finde und der Inhalt eigentlich genau das Niveau zu haben scheint, das mich reizt, werde ich dann wohl auf die deutschen Alternativen SBF See und anschliessend SKS ausweichen.
    Schade, aber der ausschlaggebende Punkt ist schon auch die lebenslange Gültigkeit. Einer Vertiefung mit SSS oder sogar SHS steht ja prinzipiell nichts im Weg und kann von mir zu einem beliebigen Zeitpunkt nachgeholt werden. Ach ja, SRC und Pyro natürlich noch 🙂
    Was ein Schein-Wahnsinn in Deutschland…

    Gruess Benni

    Antworten
  8. benni
    benni sagte:

    Hallo zusammen

    auch wenn die Diskussion langsam leidig wird, ich habe dennoch eine Frage.
    Ich bin deutscher in der Schweiz, habe meinen D-Schein gemacht und habe als Ziel, auch auf dem Meer segeln zu dürfen (sprich Segelboote möglichst überall auf der Welt chartern zu können).
    Der nächste logische Schritt wäre ja jetzt den B-Schein (Hochseeschein) zu machen. Soweit, so gut.
    Folgende Szenarien:
    – Solange ich in der Schweiz lebe, kann ich jederzeit durch meine Aufenthaltsbewilligung nachweisen, dass ich rechtmässiger Halter des schweizer B-Scheins bin und sollte sowohl bei Vercharterern als auch bei allfälligen Kontrollen oder Versicherungsthemen im grünen Bereich sein.
    – Wenn ich eines Tages wieder in Deutschland leben sollte, dann lasse ich meinen D-Schein umschreiben in einen SBF Binnen Segel (richtig?) und halte aber immernoch den schweizer B-Schein. Ist dieser dann noch gültig für mich? Bekomme ich damit bei Vercharterern oder anderen Parteien Probleme? Ich habe dann ja kein Dokument mehr, welches unmittelbar bestätigt, dass ich rechtmässiger Inhaber des schweizer Hochseescheins bin.

    Weiss da jemand Bescheid oder hat Erfahrungen damit?
    Sollte ich lieber mit deutschen Scheinen weitermachen um mein Ziel zu erreichen?

    Gruess Benni

    PS: Kompliment Uwe, für deine tolle Seite!

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hoi Benni,
      kurze Antwort auf die lange Frage!?

      Wenn Du in CH bleiben möchtest und Dich theoretisch vertieft mit dem Hochseesegeln auseinandersetzen möchtest, einer praktischen Prüfung aus dem Weg gehen möchtest – dann ist der CH Hochessausweis für dich das Richtige.

      Wenn Du schnell, preiswert und einfach an einen für Dich lebenslang (so lange Du den DE Pass hast) gültigen Schiffsführerausweis für das Meer kommen möchtest, mach den deutschen SBF See. Mehr brauchst Du nicht. Aber: Die nautischen Anforderungen dieses „Führerscheins“ sind verdammt dünn im Vergleich zum CH Schein oder anderen. Und typisch deutsch: Gesetze und Regeln gefühlt am wichtigsten… wirklich was praktisches lernen tust du da nicht. „Billiger“ ist meiner Meinung nach nur noch das kroatische Küstenpatent. Aber mehr als den SBF See brauchst Du nicht – und eigentlich noch nichtmal den, wenn Dein gecharterter Kutter weniger als 15 PS Antriebsleistung hat 🙂
      Have Fun
      Uwe

      P.S.: Wie immer – Meine Meinung hat keinen Anspruch auf Richtigkeit, frag im Zweifel beim „Amt“ nach 😉

      P.P.S.: Ja, den D-Schein kannst Du umschreiben lassen in den SBF Binnen (Segeln). Den Hochseeschein schreibt Dir hingegen keiner um, aber das ist ja anscheinend schon bekannt.

      Antworten
  9. markus
    markus sagte:

    möchte von lübek über wasserwege mit einem motorboot 35ps nach basel fahren,kann ich den führerschein vor ort in lübeck machen oder brauch ich den aus der schweiz?

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Du bist Deutscher, der in Deutschland wohnt? Dann fährst Du mit dem deutschen Führerschein.
      Ist wie mit dem Auto: Da machst Du ja auch nicht einen ausländischen Führerausweis, wenn Du mal ins Ausland fährst – oder!?
      Viel Spass und eine interessante Reise.
      Uwe

      Antworten
  10. Jan
    Jan sagte:

    Hallo,

    ich konnte meinen deutsch SBF Binnen unter Segel und Motor problemlos in das schweizer Pendant umschreiben lassen.
    Ist es auch möglich den SKS in den Hochseeschein umschreiben zu lassen, ohne mich erneut einer Prüfung zu unterziehen?
    Bringt mit das überhaupt was?

    Danke und viele Grüsse
    Jan

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hallo Jan,

      es ist nicht möglich, irgendeinen außerhalb der Schweiz erworbenen Bootsführerausweis in einen Hochessausweis umschreiben zu lassen, zumal auch der SKS von der Definition des Fahrtgebietes vom Hochseeausweis deutlich abweicht.
      Aber als deutscher Staatsbürger wird meiner Meinung nach Dein SKS auch weiterhin überall anerkannt werden, der Hochseeausweis wäre hier lediglich als Erweiterung des Fahrtgebietes zu sehen.

      Antworten
  11. Jana
    Jana sagte:

    Hallo

    Ich bin im Dezember 2017 in die Schweiz gezogen, habe mich aber in Deutschland noch nicht abgemeldet. Auf meinem Personalausweis steht also nach wie vor meine auch gültige deutsche Adresse.

    Ich vermute es ja schon, wollte aber doch noch mal die Experten hier (Lob für die informative Seite!) fragen, kann ich jetzt trotzdem noch einen Sportbootführerschein Binnen/See in Deutschland machen, bevor ich im Dezember meinen Fahrzeugführerschein umtausche und vor allem bevor ich mich irgendwann endgültig abmelde in Deutschland, der dann in einen Schweizer Führerschein umgeschrieben wird?

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe

    Jana

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hi Jana,
      wenn Du bereits in der Schweiz angemeldet bist und eine Niederlasungs- oder Aufenthaltsbewilligung hast, kannst Du das Vorhaben meiner Meinung nach leider zu den Akten legen.
      Denn Du musst Deinen SFB Binnen in DE gemacht haben, bevor Du in die Schweiz gezogen bist. Oder während eines mindestens 12 monatigen Aufenthalts in DE während dessen Du die CH verlassen hattest.
      Solltest Du noch keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben und bereits seit 2017 hier in CH einen Aufenthalt haben, sage ich jetzt lieber nichts mehr dazu.
      Denn dann hast Du (und auch die dich beherbergende Person) gegen diverse Vorschriften verstossen, deren Entdeckung durch die hiesigen Behörden ziemlich weh tun kann…
      Viele Grüsse
      Uwe

      Antworten
    • Manuel
      Manuel sagte:

      Hallo Jana

      ich bin seit Jan/2013 in der Schweiz und hatte bis zu diesem Zeitpunkt keinen Segel- oder Motorbootschein. Angemeldet habe ich mich am Tag meiner „Einreise“ und dazu wird ja die Abmeldebescheinigung aus GER benötigt. Dies ist aber eine anderes Thema.

      Zu deiner Frage betreffend dem SBF Binnen/See so ist meine Erfahrung wie folgt:

      Solange du die deutsche Staatsbürgerschaft hast kannst du jederzeit den SBF Binnen/See in Deutschland machen (ich habe dieses erfolgreich so durchgeführt). Allerdings wird dieser dann NICHT in der Schweiz anerkannt, wenn du ihn umschreiben möchtest (wie Uwe bereits geschrieben hat betreffend der 6 oder 12-Monats Regelung).

      In meinem Fall ist es so das mein primärer Fokus auf Yachtcharter liegt ausserhalb CH (z.B Kroatien, Italien etc.) und hierzu kommst du jederzeit mit dem SBF BINNEN und/oder SEE gut voran.

      Falls du aber gerne innerhalb der CH Segeln und/oder Motoren möchtest, so bleibt dir nichts anderes übrig als den D-Schein und/oder A-Schein in der Schweiz zu machen. Diese beiden Scheine sind aber keine so grosse Bürde; daher habe ich den D-Schein zum Segeln auf CH Binnengewässern auch gemacht.

      Notiz: Die Erfahrung die ich gemacht habe ist das in der Schweiz ein grosser Wert auf die praktische Ausbildung gelegt wird. Die Ausbildung in GER ist hier etwas relaxter. Falls du also bisher kaum Berührungspunkte mit einem Boot hattest, dann ist es eine Überlegung den/die Schein(e) in der Schweiz zu machen.

      Als Vergleich SBF See in GER: ca. 4h praktische Einweisung mit üben von verschiedenen Manövern mit anschliessender Prüfung ca. 0.5h (Knoten, MOB, Anlegen oder Ablegen).

      D-Schein in CH: Segelausbildung mit Segellehrer (mehrere Stunden verteilt auf mehrere Tage, ca. 20h); 1/1.5-stündige Prüfung mit MOB Manöver, Kurse fahren, Segel setzen und bergen, Ablegen, Anlegen, Vertäuen. Für mich war das aber sehr hilfreich und lehrreich.

      PS: Lob an Uwe auch von meiner Seite für diese Homepage.

      Grüsse,
      Manuel

      Antworten
  12. Alex
    Alex sagte:

    Danke für die sehr ausführliche Darlegung!
    Ein paar Dinge sind mir jetzt immer noch nicht ganz klar:

    1. Umzug von Deutschland in die Schweiz bei Besitz SBF See >12 Monate. Kann man den umschreiben in den CH-SHS?
    2. Umzug Schweiz nach Deutschland bei Besitzt CH-SHS >12 Monate. Kann man den umschreiben? Wenn ja was bekommt man dann? SBF? SHS?
    3. CH-SHS: Kann man damit nun gewerblich Skippern oder nicht?
    4. Deutscher in der Schweiz wohnhaft: Welche Flagge bekommt das Boot, wenn man sich eins kauft und in der Schweiz immatrikuliert und einen Liegeplatz an einem CH See hat?
    5. Charter Versicherungen: Ist bei Charterversicherungen nun der Wohnort oder die Staatszugehörigkeit+Schein bei Törns auf dem Meer relevant?

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hi Alex,

      ganz kurze Antwort von mir – ohne Anspruch auf Rechtsgültigkeit, die erhältst Du mit einer Anfrage bei den zuständigen Stellen, ich bin ja kein Anwalt oder so…

      1. Nein! Wäre super, den doch etwas leichter zu erwerbenden SBF See (D) in den Hochseeausweis verwandeln zu können.
        Aber weder die Schweiz noch Deutschland schreibt im Seebereich irgend einen Schein um.

      2. Siehe oben. Es wird ganz einfach im Bereich See nichts umgeschrieben. Neu machen heisst hier die Devise.
      3. Auf Yachten unter Schweizer Flagge ist der gewerbliche Personentransport verboten. Vom Schein steht nirgendwo was. Und wir sind hier in der Schweiz, in der gilt IMHO immer: Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Wobei der Hochseeausweis nur für das Führen von Vergnügungs- und Sportschiffen gültig ist.
        Fakt ist: Es wird gemacht. Und dabei begeben wir uns nun auf ein rechtliches Minenfeld (ausländisches Arbeitsrecht, Steuerrecht, Flaggenrecht etc.) für das dieses Kommentarfeld wohl kaum ausreichen dürfte und bei dem es wohl so viele Meinungen wie Anwälte und beteiligte Staaten geben dürfte…

      4. Ein Vergnügungsschiff auf einem Binnensee bekommt gar keine Flagge. Du meldest das Boot analog Deines Autos beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt an, zahlst Deine „Kraftfahrzeugsteuer“ und das wars dann.
      5. Frag Deinen Versicherungsmakler. Ich habe als Deutscher, wohnhaft in der Schweiz und mit Hochseeausweis, keine Probleme mit meiner kombinierten Skipperhaftpflicht bei der Allianz. Und dort ist in meinem Fall sogar die gewerbliche Nutzung explizit eingeschlossen. Hatte einmal einen Schadensfall, wurde innerhalb von Tagen reguliert. Ansonsten: Auf See gilt IMHO entweder das Wohnsitzprinzip (CH -> Hochseeausweis) oder das Nationalitätenprinzip: (DE-Staatsangehörigkeit -> min. SBF See oder SKS für gewerbliche Nutzung.)

      Ich hoffe soweit geholfen zu haben.
      Alle Angaben natürlich ohne Gewähr…

      Viele Grüsse
      Uwe

      Antworten
  13. Manuel
    Manuel sagte:

    Hallo Uwe,

    ich wohne seit ca. 4Jahren in der Schweiz und bin Deutscher Staatsbürger. Ich habe keine Scheine in Deutschland erworben und 2014 mit dem „Scheine sammeln“ begonnen. Erster Schein war der D-Schein (2015j und dann der Schweizer Hochseeschein (begonnen ca 2014 und ausgestellt 2017. Dann habe ich noch den UBI+SRC in Deutschland erworben.

    Bei der praktischen Ausbildung für UBI+SRC wurde ich auf eine Änderung für den Schweizer Hochseeschein aufmerksam gemacht die mir die Nackenhaare aufgestellt hat. Und zwar wurde mit Wirkung vom 15.07.2014 beim Schweizer Hochseeausweis der Eintrag des ICC nach UN Resolution 40 stillschweigend gestrichen (Artikel 1 Abs 4).

    Damit soll der CH-Ausweis kein „International Certificate of Competence“ mehr sein und der Ausweis heisst nun „Swiss Certificate of Competence for Ocean Yachting“, enthält das ICC nicht mehr.

    Kann mir jemand mitteilen was dies zur Konsequenz beim Chartern einer Yacht in z.B Kroatien haben kann. Wird mein Swiss Cert. of Comp…dann nicht anerkannt?

    Sollte ich noch einen SBF-See „nachschieben“ um evtl. Diskussion betreffend dem fehlen von „International“ zu umgehen?

    Zum anderen denke ich sollte der drittletzte Absatz auf deiner Homepage entsprechend angepasst werden, denn somit ist der B-Schein evtl. noch „International“ der „Swiss Certificate of Competence for Ocean Yachting“ somit aber nicht mehr.

    PS: ich bin sehr angefressen von dieser Veränderung und die ausbildende Hochseeausweis Segelschule weisst nicht darauf hin… ich fühle mich momentan etwas an der Nase herumgeführt.

    Vielleicht kann jemand obenstehendes berichtigen was meine Verärgerung reduziert…

    Gruss
    Manuel

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hallo Manuel,

      ich hatte Dir bereits per Mail geantwortet, aber dieses Thema interessiert immer noch viele Freizeitkapitäne mit Hochseeausweis, weswegen ich den mittlerweile etwas in die Jahre gekommenen Artikel mal auf einen neuen Stand gebracht und hinsichtlich der ICC Problematik erweitert habe.

      Viele Grüsse

      Uwe

      Antworten
  14. Till
    Till sagte:

    Grundregel in Europa:
    Du brauchst einen Binnenschein für Motor und/oder Segel, der im Wohnland erworben oder ausgestellt wurde. Beim Umzug in ein anderes Land muss der Schein innert eines Jahres umgeschrieben werden (vergleichbar mit dem Auto-Führerschein).
    Anderenfalls darfst Du in keinem europäischen Land ein Boot fahren, das mehr Motorleistung oder mehr Segelfläche hat, als in Deinem Wohnland ohne Schein zugelassen ist, es sei denn, es gelten im betreffenden Land andere Regeln zur Zulassung. In Deutschland ist auf bestimmten Revieren auch 15PS zugelassen, auch wenn der Mieter keinen Schein hat, unabhängig von dem Land, aus dem er kommt. In Italien wiederum darf nur ein Italiener ein Boot mit 20PS ohne Schein fahren, für alle anderen gelten tiefere Limite.
    In Deutschland gibt es Reviere, auf denen >3qm Segelfläche einen Segelschein bedingen. Auf dem Bodensee ist das Limit 12qm Segelfläche.

    „Fremde“, nicht umgeschriebene Scheine verlieren nach einem Jahr ihre Gültigkeit.

    Hast Du entweder gar keinen Binnenschein oder lebst schon länger als ein Jahr in der Schweiz, ohne den Binnenschein des anderen Landes, in dem Du vorher gelebt hast, umgeschrieben zu haben, musst Du den Binnenschein neu machen.

    Der Schweizer Hochsee-Schein setzt jedenfalls den Schweizer Binnenschein voraus.

    Hochseescheine (egal, welche): Sie sind nur gültig, wenn der Besitzer entweder Staatsbürger des Landes ist – egal, wo er lebt – oder im Land des ausgestellten Scheines lange genug gelebt hat. In allen anderen Fällen ist der Schein strenggenommen nur im Ausstellungsland gültig und sonst nirgends.
    Normalerweise wird dies nicht zu streng kontrolliert. Kommt es aber zu einem Unfall, kann einem ein „falscher“ Schein Schwierigkeiten bereiten…

    Antworten
    • Theresia
      Theresia sagte:

      Hallo Till,

      du schreibst: Beim Umzug in ein anderes Land muss der Schein innert eines Jahres umgeschrieben werden (vergleichbar mit dem Auto-Führerschein).

      Und:
      „Fremde“, nicht umgeschriebene Scheine verlieren nach einem Jahr ihre Gültigkeit.

      Könntest du mir sagen, wo du das gelesen hast? ich finde das nicht in dem Wust an Vorschriften.

      Ich bin schon vor 14 Jahren in die Schweiz gezogen, habe aber aus Unwissenheit meinen deutschen SF Binnen – mit Antriebsmaschine und unter Segel – noch nicht umschreiben lassen und fürchte nun, dass er nach deiner Aussage keine Gültigkeit mehr hat.

      Auf der Seite meines Schifffahrtsamtes Aargau steht bezüglich der Umschreibung ausländischer Scheine bei einzuhaltenden Fristen: Keine. Aber ich muss wohl nochmals eine theoretische Prüfung machen, wenn ich das richtig verstehe.

      Und falls ich irgendwann doch noch meinen Wohnsitz wieder nach Deutschland verlegen würde, müsste ich den Schein wieder zurück umschreiben lassen. Was für ein Wahnsinn.

      Noch eine Frage: Wenn ich – ich habe noch die deutsche Staatsbürgerschaft und werde zukünftig die doppelte Staatsbürgerschaft (D und CH) haben – jetzt den Bootsführerschein See in Deutschland mache, darf ich damit in D fahren obwohl mein Wohnsitz in der Schweiz liegt, richtig? In der Schweiz kann ich damit nichts anfangen, richtig?

      Vielen Dank für deine/eure Bemühungen mir Klarheit zu verschaffen!
      Herzliche Grüsse
      Theresia

      Antworten
  15. Thomas
    Thomas sagte:

    Hallo Zusammen,

    Ich habe ein RYA Day-skipper Schein und möchte auch in CH segeln und eventuell ein Hochseeschein abschliessen.

    Frage1: Gilt das RYA Day-skipper Schein als voraussetzung für einen Hochseeschein oder muss ich den D-Schein auch absolvieren? (Meiner Wohnsitz ist in der Schweiz und den RYA-Training habe ich in Ausland gemacht)

    Frage2: Kann man mit der Hochseeschein in Binnengewässer segeln oder braucht man sovieso ein D-Schein?

    Danke im Voraus…

    Antworten
  16. Till
    Till sagte:

    Hallo Urs

    Da Du offenbar auch die britische Staatsbürgerschaft hast, könntest Du die See-Scheine auch in GB absolvieren bzw. den britischen Yachtmaster machen. Mit den Scheinen kannst Du nachher mehr anfangen als mit dem Schweizer Schein. Jedenfalls kann Dir dann keiner „an den Karren fahren“, wenn Du mit dem Schein Geld verdienst.
    Noch einmal anders ist es, wenn Du mindestens ein Jahr in Deutschland lebst, während Du die Scheine machst. Das ist zwar seerechtlich problematischer (so komisch das klingen mag), aber er wäre gültig.
    Für die Anerkennung des Binnenscheins in der Schweiz im Fall einer Übersiedelung dorthin ist die mindestens einjährige Wohnzeit in Deutschland sowieso Voraussetzung.

    Gruss, Till

    Antworten
  17. Urs
    Urs sagte:

    Naja – das mit der SVP war nicht so ernst gemeint … aber das ist richtig, ein Polit-Krieg oder was danach aussehen könnte ist hier definitive fehl am Platz. Sorry.

    Das mit den RYA habe ich weniger in Betracht gezogen wegen die sehr hohe Meilen Voraussetzungen – nach der Überlegung „bin in Rostock für ca. 4-6 Monate was krieg ich realistisch geschafft.“ Da ich noch Familienvater bin ist es sonst schwierig mich einfach so abzusetzen.

    Das aber SKS Können (nicht das Schein an sich) nicht reicht um CH A-Schein Prüfung zu bestehen lässt mich doch etwas sprachlos, das die Theorie anders ist ist klar und wie erwähnt wenn mann das einmal durchgemacht hat kann mann das auch ein zweites mal, die grundlegende Philosophie ist ja das gleiche. Das SKS Können nicht für den D-Schein ausreicht könnte ich mir noch eher vorstellen, ist aber trotzdem ernüchternd.

    Gut – auch wenn ich doch in den sauern Apfel beißen muss und CH Stunden nehmen muss für Kat-A, ich denke (hoffe) die Erfahrungen die ich jetzt sammele werden noch etwas Nutzen haben.

    Eine letzte Frage – wird der SKS bei der Schweizer Hochseeschein als ausreichende Vorkenntnisse anerkannt oder bestehen die auf den A/D-Schein?

    Antworten
  18. Urs
    Urs sagte:

    Als Brite/Schweizer Bürger der gerade ein paar Monate in D wohnt, den SBF-See und Binnen gemacht gemacht und gleich den SKS anfängt habe ich eine andere Strategie.

    1.) Scheine in D machen = relative günstige Ausbildung/Praxiserfahrung + etwas auf den Meilenkonto
    2.) Prüfungen in CH nachmachen für den rechtlichen Teil.

    Sollte Mann die Theorie für eine Landesprüfung drauf haben ist das für den anderen auch nicht so eine Sache – ist ja fast auch die selbe Sprache, Die Praxis SBFS-See und Binnen ist unter alle Sau aber wenn die SKS für die Bootsführung CH A+D nicht ausreicht …. Weiterhin können die Meilentörns für die SKS auch für CH Hochsee (B) geltend gemacht werden und wenn die theoretische CH-Hochseeprüfung bestanden worden ist sind alle für den SSS Schein angesegelte Meilen auch für den CH-Hochseeschein gültig.

    Ein SVP Wähler möge so die deutschen Scheine so als Zwischenprüfung ansehen – ich persönlich finde den SKS/SSS/SHS eine qualitativ höherwertiger Ausbildung als CH-Hochsee

    Ich frage mich weshalb ich keinen Deutschen auf dem Bodensee finde der Unterricht nach CH-Standard anbietet. Müsste doch für 500€ zu machen sein und eine kleine Goldgrube sein.

    Wie ist es mit die Funk-Scheine, dürfte doch als CH-Bürger in D kein Juristisches Problem geben?

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hallo Urs,

      ob jemand SVP oder sonst was wählt, spielt auf meiner Seite zunächst mal keine Rolle.
      Als Brite würde ich Dir aber aus Wohnsitz- und Nationalstaatlicher Überlegung heraus wohl eher zum den RYA Scheinen, wenn überhaupt, raten wollen.
      Das jetzt hier zu diskutieren, führt aber wohl zu weit.

      Bei der CH-Hochseeausbildung kannst Du es praktisch so haben, wie Du möchtest.
      Von „ganz Easy“ bis „Mit Alles, Scharf“ gibt es hier jedes Niveau.

      Der SKS ist von der Praxisanforderung jetzt aber auch nicht so der „Burner“, gell!?

      Und – egal ob Du SHS, SSS oder Sonstwas mitbringst:
      Mehr als 300 Meilen werden Dir hier nicht vor der Prüfung anerkannt. Also 700 sm wirst Du auf jeden Fall mindestens noch machen müssen.

      Für eine Anerkennung A/D Schein in der CH langt das leider auch nicht. Aber das wirst Du dann nach Deiner Rückkunft feststellen.
      Du wirst Dir deine SBF See / Binnen auch nur umschreiben lassen können, wenn Du sie in DE während eines länger als 12 Monate dauernden Aufenthalt erworben hast.
      Und die SKS Skills reichen echt nicht für den Schweizer D-Schein. Da musst Du an der Prüfung dann tatsächlich noch einiges mehr als Wenden, Halsen, MOB und Anlegen können.

      Eine Erfahrung, die ich – getrieben von ähnlichen Spargedanken – auch schon machen musste 😀

      Das SRC ist in der Tat überall gleich anerkannt. Ob über RYA, Bakom oder DSV spielt, der Harmonisierung sei dank, keine Rolle…

      War jetzt vielleicht nicht so ganz das, was du lesen wolltest. Sorry. Das entspricht einfach nur meinen Erfahrungen.
      Aber vielleicht machst Du ja andere. Dann wäre ich froh über einen Bericht 😉

      Antworten
    • Erich Morf
      Erich Morf sagte:

      Ich (Schweizer in der Schweiz) habe 2006 den SRC in Deutschland gemacht (weil günstiger, sowohl Preislich als auch Distanz vom Wohnort) und danach den LRC in der Schweiz (weil praxisgerechter). Keine Probleme beim BAKOM.

      Antworten
  19. Kay
    Kay sagte:

    Hallo zusammen!
    Vielen Dank für eure Infos.
    Inzwischen habe ich auch die Information von 2 anderen grossen Ostseevercharteren und dem DSV, dass die Regelung analog dem Autoführerschein, gehandhabt wird.
    Auch von denen wird allerdings empfohlen ein Dokument mitzuführen aus welchem der Hauptwohnsitz in der Schweiz ersichtlich ist.
    Liebe Grüsse Euch.
    P.S. Die Saison rückt wieder näher 🙂

    Antworten
  20. Till
    Till sagte:

    Hallo Kay

    Uwe hat zwar prinzipiell Recht, aber leider verhält sich die Sache komplizierter als bei den Binnenscheinen.
    In Deinem Fall stellt sich die Frage, warum Du noch keinen Schweizer Pass hast? Nach Schweizer Recht ist eine Doppelbürgerschaft kein Problem, und nach deutschem Recht seit ca. 8-10 Jahren auch nicht mehr, sofern das betreffende Land im Schengen-Raum ist (trifft auf die Schweiz zu).
    Bei den Meer-Scheinen – ich schreibe bewusst nicht „Hochseeschein“ – gilt zunächst tatsächlich das Land der Staatsbürgerschaft. Hintergrund dürfte sein, dass viele Leute mit ihrem Boot jahrelang unterwegs und in dieser Zeit zu Hause abgemeldet sind. Als Referenz ist es deshalb einfacher, sich als Basis zur Berechtigungs-Evaluation auf die Staatsbürgerschaft zu stützen und nicht auf den Wohnsitz.
    Damit Dein Schweizer Hochseeschein anerkannt wird, könntest Du nur versuchen, mit einer Bescheinigung nachzuweisen, dass Du schon lange in der Schweiz lebst: Dieser Zeitraum muss den Erwerb des Schweizer Hochseescheins abdecken.
    Alternativ könntest Du auch den deutschen „SBF See“ machen. Es handelt sich dabei um einen Motorbootschein, der nach deutschem (!) Recht weltweit ein Chartern (auch von Segelbooten) erlaubt. Den „SBF See“ könntest Du auch am Bodensee oder Rhein absolvieren. Den Nachweis, dass Du segeln kannst, bringst Du im Fall mit dem Schweizer Hochseeschein. Dieser Weg dürfte immerhin billiger sein als die Schweizerbürgerschaft zu beantragen.

    Ich weiss, ist alles etwas idiotisch, aber gerade im Zusammenhang mit dem Meer und langen Törns ist für viele Vercharterer die einzige Referenz die Staatsbürgerschaft.

    Grüssli, Till

    Antworten
  21. Kay
    Kay sagte:

    Hallo zusammen!
    Hier nochmal was ganz neues:
    Habe seit einem Jahr den schweizer Hochseeausweis.
    Ich habe seit 20 Jahren meinen Wohnsitz in der Schweiz bin aber noch deutscher Staatsbürger.
    Jetzt habe ich von 2 Vercharterern erfahren, dass ich als deutscher mit einem schweizer Hochseeausweis kein deutsches Boot chartern kann…
    Weiss dazu jemand was?
    Liebe Grüsse

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hallo Kay,
      meiner Meinung nach gilt immer noch das Wohnsitzprinzip.
      Und das bedeutet, dass Du – wie beim Auto auch – immer die Führerausweise haben musst, die in Deinem Wohnsitzland vorgeschrieben sind.
      Deswegen musst Du ja auch den DE-Führerschein in das entsprechende CH-Dokument umtauschen.

      Ich bin auch Deutscher Staatsbürger ohne CH-Pass, seit über 20 Jahren hier und hatte noch nie Probleme mit meinem CH-Hochseeausweis.

      Vielleicht solltest Du beim Vercharterer darauf hinweisen, dass Du in der CH Wohnsitz hast und man dort halt den HSA macht,
      der im übrigen formell dem deutschen SHS/SSS entspricht 😉

      Antworten
  22. Till
    Till sagte:

    Hallo Michael

    Tendenziell scheinen die Korsen wesentlich gelassener mit Bootsführerscheinen umzugehen als die Festland-Franzosen. Gemäss Festland-Franzosen gilt die Regelung des Heimatlandes (oder der Staatsbürgerschaft im Fall von Meerwasser). Es war aber schon vor 10 Jahren nicht legal, mit 25PS ohne Führerschein zu fahren. Du hast einfach Glück gehabt.
    Führerscheine für das Wasser sind auf Binnen klar geregelt: Es gilt das Wohnland. Für das Meer ist es komplizierter. Es kommt dort darauf an; es sind zwei Dinge zu berücksichtigen:
    1) Du hast das Boot mit 6PS prüfen lassen. Wenn jemand Dich mit 25PS-Motor auf die Prüfbescheinigung anspricht, hast Du sehr wahrscheinlich ein Riesenproblem – unabhängig, ob See oder Meer. Die Versicherung wird sich im Fall eines Unfalls ebenfalls darauf berufen, dass Du das Boot nur mit 6PS hast prüfen lassen und nicht mit 25PS.
    2) Gibt es im betreffenden Land keine Regelung bzl. Motorleistung mit Deinem Boot auf dem Meer, darfst Du mit einem 25PS-Motor fahren (Versicherung klären!). Soweit ich im Internet recherchieren konnte, darfst Du in Frankreich mit 6PS ohne Führerschein fahren, sofern Dein Boot unter 5m lang ist.
    3) Uwe hat Recht, wenn Du „nur“ die Schweizerbürgerschaft hast.
    3) Bist Du Doppelbürger, darfst Du – auf dem Meer (nicht Binnen!) – auch mit dem Segel- und/oder Motorschein der zweiten Staatsbürgerschaft herumkurven. Existiert im Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaft des zweiten Landes keine Notwendigkeit für einen Schein, darfst Du ohne Schein mit dem 25PS-Motor fahren (aber auch hier: Versicherung klären!).

    Antworten
  23. Michael
    Michael sagte:

    Guten Tag

    Mich würde intressieren ob es immer noch erlaubt ist mit einem Schlauchboot und 25PS Motor in Korsika Frankreich in Küstennähe herumzufahren?
    Vor ca. 10 Jahren war das kein Problem wie sieht es heute damit aus? Das Boot ist in der Schweiz mit 6PS Vorgeführt und auch für 25PS versichert!

    Besten Dank für einen Antwort!

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hallo Michael,

      Kurze Antwort: Frag die französischen Behörden danach.
      Das Internet wird Dir mit dieser speziellen Fragestellung wohl eher weniger und vor allem nicht verbindlich weiterhelfen.

      Meine Meinung dazu wäre: Du bist Schweizer und benötigst dann für die Küstennahe Fahrt mit 25PS wohl einen Hochseeschein für Motoryachten.
      Egal ob Plastik-Bomber oder Schlauchboot. Aber verbindlich beantworten kann Dir das nur die zuständige französische Behörde.

      Antworten
  24. Till
    Till sagte:

    Hallo Urs

    Uwe hat die wichtigsten Punkte schon betont.
    Beim Binnenschein gilt das Recht des Wohnlandes – unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Gesetzt den Fall, Du machst in Deutschland einen Binnenschein, ist dieser in Deutschland zwar gültig, aber in keinem anderen europäischen Land. Allerdings wirst Du auch in Deutschland im Fall eines Unfalls Ärger bekommen.
    Dafür lassen sich Binnenscheine ähnlich wie Auto-Führerausweise innert eines Jahres nach dem Wechsel des Wohnsitzes in ein anderes Land umschreiben. Dein D-Schein ist ein Binnenschein…

    Es gibt eine Besonderheit bei den Scheinen für das Meer. Da die Schweiz nur einen Segelschein für das Meer kennt, musst Du als Schweizer diesen machen. Hast Du aber im Ausland gelebt und in dieser Zeit den Hochseeschein des betreffenden Staates gemacht (z.B. in England den Yachtmaster, oder in Deutschland den SBF See und als Segelnachweis den SKS), kannst Du mit diesem fahren. Allerdings musst Du im Fall eines Unfalls den Nachweis erbringen, dass Du längere Zeit in England oder Deutschland gelebt hast und damit den Schein rechtmässig hast. Die einfachere – ebenfalls gültige – Alternative ist, wenn Du eine weitere Staatsbürgerschaft hast und einen Meer-Schein aus diesem Land hast oder machst. Es klingt zwar schräg, aber dieser ist gültig.
    Machst Du hingegen den Schein in einem Land, in dem Du nicht lebst und dessen Staatsbürgerschaft Du nicht hast, wird es haarig. Die Kroaten bieten so etwas an. Dieser Schein ist dann ausschliesslich in kroatischen Gewässern gültig, und sonst nirgends… Ich will aber nicht wissen, was im Fall eines Unfalls passiert.
    Auch die skandinavischen Länder achten darauf, welche Staatsbürgerschaft Du hast. Kommst Du mit einem Segelboot ohne Motor (oder unter 15PS) und hast einen deutschen Pass, interessiert sich niemand für einen Segelschein, weil dieser in D für das Meer offiziell nicht gebraucht wird. Kommst Du hingegen als Schweizer, bist Du dran.
    Auf dem Meer interessiert sich niemand für die Scheine, solange Du nicht in einen Unfall verwickelt bist. Dann allerdings wird’s mit einem Schein aus dem falschen Land haarig.

    Gruss, Till

    Antworten
  25. Urs
    Urs sagte:

    Hallo, ich habe den Schweizer D-Schein und möchte dies international mit einem ICC Ausweis durch die RYA legitimieren. Die Schweiz gehört zu den 40 Ländern die Resolution 40 der UNECE unterzeichnet haben, d.h. dies sollte möglich sein? Dann wäre der D-Schein mit dem Coastal Skipper Coastal gleichzustellen?

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Lieber Urs,
      ich bin immer wieder erstaunt, mit welcher Kreativität an die in der Schweiz halt ziemlich teure „Scheinfrage“ herangegangen wird.

      Drum nur ganz kurz meine Meinung zur Sache:
      Würdest Du denken, dass Du einen schweizerischen A1 Führerausweis (also der für die kleinen Motorräder) durch eine Führerausweisprüfung für die Kategorie A in England dann in der Schweiz für die Kategorie A legalisierst? Ich glaube, auf die Idee kommt niemand. Aber bei den Yachties kommt, übertragen gesehen, genau das immer wieder…

      Nun aber kurz auf deine Frage und meine Meinung dazu:
      Das ICC ist ein Binnenabkommen, das mit dem Zusatz der Klasse C um den Bereich „Küste, bis 3 sm“ erweitert wird. Du kannst für deinen D-Schein beim Strassenverkehrs und Schiffahrtsamt das ICC als sogenanntes „INTERNATIONALES ZERTIFIKAT FÜR FÜHRER VON SPORT- UND FREIZEITSCHIFFEN“ (Anhang 6 zu Artikel 90 und 91 Binnenschifffahrtsverordnung) ausstellen lassen. Dieses wird aber nur für den Fahrtbereich „Schiffbare Wasserstrassen“ ausgestellt werden, sofern du keinen Schweizer Hochseeausweis vorlegst. Denn erst dieser befähigt dich offiziell dazu, die Küstengewässer zu befahren.

      Es gilt bei der Scheindiskussion immer das Recht deines WOHNSITZLANDES. Auch international. Damit bist Du immer auf der sicheren Seite.
      Klar, kannst Du den englischen RYA Yachtmaster machen. Und du wirst auch überall eine Yacht damit chartern können. Aber wenn mal was passiert, wird zumindest Deine Versicherung (wenn nicht auch die Behörden des Landes, in dem was passiert ist) auch nach deiner formellen Berechtigung zum führen der Yacht fragen. Und dann wird es IMHO zumindest teuer. Sehr teuer….

      Es ist halt wie beim Autofahren: Du wohnst in der Schweiz, Du brauchst die Schweizer Scheine. Auch wenn es wohl nicht das ist, was Du hören wolltest 😉

      (Anmerkung: Das ist natürlich nur meine Meinung. Keine abschliessende Rechtsberatung – ich erhebe keinen Anspruch auf die Wahrheit 😉 Aber mit dieser Sichtweise bin ich bislang immer ganz gut und vor allem sicher durchgekommen….)

      Antworten
  26. Till
    Till sagte:

    Hallo Anja

    (Vorbemerkung: Lies mal meine obigen Ausführungen – da habe ich schon viel zum Thema geschrieben, auch und gerade zu den juristischen Aspekten.)

    Du fährst dann genau genommen ohne Führerausweis: Die Situation ist dieselbe wie beim Autoführerschein. Auch der muss umgeschrieben werden.

    Die Binnenscheine müssen zwingend im Wohnland (!) gemacht werden. Hättest Du den Schein in Deutschland gemacht, als Du noch dort lebtest (mindestens 1/2 Jahr), dann hättest Du ihn problemlos umschreiben lassen können.
    Angenommen, Du machst nur den deutschen Schein und baust einen Unfall: Du wirst behandelt wie jemand, der keinen Führerausweis hat – aua!

    Um Dir den Schweizer Schein schmackhaft zu machen: Beim Schweizer Schein ist das Bodenseeschifferpatent automatisch dabei. Wirklich teurer sind die praktischen Stunden; deshalb: Ob Du zudem vorher Stunden nimmst oder direkt in die Prüfung läufst/segelst/motorst, ist Dir überlassen. Wenn Du Kollegen hast, die ein eigenes führerausweispflichtiges Boot haben, kannst Du mit ihnen üben – und sogar mit diesem Boot die Prüfung machen.
    Die Theorie ist in der Schweiz einfacher (Multiple-Choice), während die praktische Prüfung deutlich anspruchsvoller ist. Mit der Minimal-Praxis in Deutschland würdest Du in Häfen, z.B. am Bodensee, am Anfang vermutlich ziemlich Schwierigkeiten bekommen. Allein die durch einem Rempler verlorene Kaution kann kostspieliger sein als die höheren Kosten für den Schweizer Schein…

    Viel Spass beim Lernen und Üben für die Scheine!

    Antworten
  27. anja
    anja sagte:

    Kann ich als Deutscher mit Wohnsitz in der Schweiz einen A & D Bootsführerschein in Deutschland machen, und mit diesem zukünftig in ganz Europa problemlos ein Boot chartern? Da ich nicht vorhabe auf Schweizer Seen zu fahren, und ich den Bootsführerschein in der Schweiz ohnehin nicht vorzeigen würde, würde ich ihn auch nicht für die Schweiz umschreiben lassen möchten. Geht das?
    Danke für eine Rückmeldung
    Anja

    Antworten
  28. Till
    Till sagte:

    Hallo Stephan
    Der SBF-See behält seine Gültigkeit, solange Du die deutsche Staatsbürgerschaft nicht aufgibst.
    Du musst den Binnenschein in der Schweiz machen, damit er gültig ist.

    Ein jetzt von Dir in Deutschland erworbener SBF Binnen wäre nicht einmal in Deutschland gültig. Die Binnenscheine müssen im Wohnland (!) erworben werden. Umgeschrieben werden sie nur, wenn man zum Zeitpunkt der Migration mindestens ein Jahr in dem Land gelebt hat, in dem man ihn erworben hat. Deshalb wäre der SBF Binnen problemlos umgeschrieben worden, wenn Du ihn noch gemacht hättest, als Du in Deutschland gelebt hast.

    Noch ein paar Details zum SBF Binnen (Motor/Segel):
    a) „normaler“ SBF Binnen:
    In Deutschland braucht es seit ein paar Jahren den SBF Binnen nur, wenn das Boot >15PS hat (Ausnahmen: Rhein: 5PS, Bodensee: 6PS).
    Beim SBF Binnen ist das Bodenseeschifferpatent nicht dabei und muss in einer separaten theoretischen Prüfung erworben werden.
    Mit einem normalen SBF Binnen kann man am Bodensee ein Ferienpatent lösen, das maximal 4 Wochen – einmalig pro Jahr – gilt. Segeln darf man aber selbst dann am Bodensee nicht mit >12qm Segelfläche ohne Segel-Prüfung. Bei Berlin gibt es ein paar Seen, an denen ein Boot mit >3qm ohne Segelschein nicht gesegelt werden darf.

    b) Am Bodensee:
    Man kann als in Deutschland lebender Bürger (unabhängig von der Staatsbürgerschaft) von vornherein am Bodensee die Prüfung auf Motor machen, und hat damit das Bodenseeschifferpatent. Dieser Schein ist kein SBF Binnen, kann aber Hamburg für einen geringen Betrag (ich glaube 16 Euro) auf einen allgemeinen SBF Binnen umgeschrieben werden. Für das Segeln ist am Bodensee eine separate Prüfung nötig, wenn das Segelboot mehr als 12qm Segelfläche hat.

    Allgemein zum Schweizer Schein:
    Die theoretische Prüfung ist einigermassen anspruchsvoll, wird aber im Multiple-Choice-Verfahren abgewickelt.
    Das Bodenseeschifferpatent ist automatisch dabei. Ausnahme ist der Rheinabschnitt zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen, für den braucht es IMMER (diese Strecke darf auch mit dem deutschen Schein nicht gefahren werden) eine separate Prüfung.
    Für >8PS (Bodensee >6PS) braucht man Motorschein.
    Man braucht einen Segelschein, wenn ein Segelboot >15qm (Bodensee: >12qm) hat.

    Antworten
  29. Stephan
    Stephan sagte:

    Hallo zusammen,
    Mir stellt sich bei der ganzen Thematik noch eine Frage. Ich bin auch Deutscher mit Wohnhaft in der Schweiz. Habe bevor ich in die Schweiz kam (5 Jahre her) den SBF See gemacht.
    Nun würde ich natürlich auch gerne den Binnen Schein machen
    In Deutschland würde ja diesbezüglich nur noch die TheoriePrüfung dafür anfallen.
    Daher die Frage. Könnte ich den dann erworbenen Binnenschein (also on Deutschland neu gemacht) hier in der Schweiz umtauschen da ich die praktische Prüfung ja damals noch vor meinem Umzug in die Schweiz gemacht habe?
    Oder muss ich wirklich den ganzen Binnen Schein A in der Schweiz absolvieren? Danke für eine Antwort. .Gruss
    Stephan

    Antworten
  30. Till
    Till sagte:

    Hallo Nicolas

    Die (Schweizer) Binnen-Scheine sind (logischerweise) am Meer nicht gültig (auch wenn manche Vercharterer ihn akzeptieren – zumindest für’s Segeln).
    Du kannst den deutschen SBF-See machen, um mit diesem am Meer zu fahren. Da Du Deutscher bist, ist der Schein für Dich am Meer gültig.
    Wenn Du wirklich nur ein wenig Motorboot fahren möchtest, genügt der SBF-See.
    Anderenfalls kannst Du Dir überlegen, ob Du den deutschen SKS- und/oder Schweizer Hochsee-Schein machen möchtest. Da Du in der Schweiz lebst (auch wenn Du kein Schweizer bist), sind für Dich beide Meer-Scheine gültig. Theoretisch genügt der deutsche SBF-See sogar für das Mieten eines Segelboots. Viele Vercharterer akzeptieren den Schein aber nicht, wenn man nicht gleichzeitig Segelerfahrung nachweist. Abgesehen davon, dass man an Nordsee, Atlantik und Pazifik wissen sollte, wie der Umgang mit de Gezeitentafeln funktioniert, und dieses Wissen wird beim SBF-See nicht vermittelt.

    Viel Spass beim Motoren, Till

    Antworten
  31. Nicolas
    Nicolas sagte:

    Hallo zusammen,

    ich bin auch Deutscher, der in der Schweiz lebt. Ich habe mich mittlerweile damit abgefunden, wohl oder übel einen teuren schweizer A- und D-Schein zu machen. Wenn ich diese Scheine habe, kann ich dann analog zum deutschen SBF-See im Ausland auch innerhalb von 3 Seemeilen zur Küste ein Motorboot steuern? Mir ist leider kein schweizerisches Äquivalent hierzu bekannt. Oder müsste ich dazu gleich den (sehr teuren und sehr aufwändigen) schweizerischen Hochseeschein machen?

    Danke und viele Grüsse,
    Nicolas

    Antworten
  32. Rudi
    Rudi sagte:

    Hallo,
    vielen Dank für die Interessanten Informationen. Ich habe da noch eine Frage :

    Ich wohne seit 4 Jahren in der Schweiz und habe gerade den Motorbootschein A mit Bodenseezulassung gemacht. Kann ich nun mit meinem Boot auch in der Ostsee fahren ?
    Ich hab mal gehört, dass man das Bodenseepatent in Deutschland erworben, gleich umschreiben lassen kann zum Schifferpatent Binnen und See, ohne weitere Prüfung, wenn der Antrag schnell erfolgt. Trifft das zu ? Kann ich das mit meinem Schweizer Führerschein jetzt auch schnell beantragen, da ich auch Deutscher bin, aber in der Schweiz lebe.

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Das beim Schweizer A und D Schein enthaltene BSP könnte man in DE auf Antrag wohl in einen SBF Binnen umschreiben lassen. Also in der Theorie.
      Den SBF See wirst Du damit aber nicht erhalten, da das BSP eine reine Berechtigung für die Binnenschifffahrt darstellt.
      Allerdings gibt es wohl die Möglichkeit den SBF See erleichtert zu machen, wenn man das BSP mit einem Zusatzmodul „Navigation“ erwirbt.

      Alles aber ohne Gewähr, der DSV oder der DMYV hilft Dir auf Anfrage wohl weiter.

      Einige hilfreiche Infos gibt es z.B. auch hier:
      https://www.bsp24.com/faqs

      Antworten
  33. Till
    Till sagte:

    Hallo Ralph

    Leider ist die juristische Seite sehr problematisch und wird oft nicht richtig wiedergegeben. So gibt es sogar Web-Sites, die anbieten, den Schein in Tschechien oder sonstwo zu machen, und behaupten, dieser sei dann europaweit gültig. Das ist schlicht und einfach falsch.

    Meer:
    Wenn Du den deutschen Pass hast, kannst Du die Meer-Scheine problemlos in Deutschland machen. Diese Scheine müssen entweder das Land, in dem Du lebst, oder in dem Land, dessen Staatsbürgerschaft Du hast, gemacht werden. Für ein eigenes Boot kannst Du Dir als Deutscher in Deutschland ein „Flaggenzertifikat“ ausstellen lassen. Du darfst aber dann genau genommen kein in der Schweiz immatrikuliertes Segelboot auf dem Meer als Skipper steuern.
    In einem Drittland erworbene Scheine sind – mit ganz wenigen Ausnahmen – nur in diesem gültig. So ist z.B. auch der kroatische Meer-Schein nur in Kroatien gültig, wenn Du nicht mindestens ein Jahr dort gelebt und in diese Zeit den Schein dort gemacht hast.

    Binnen:
    Bei Binnenscheinen ist es leider komplizierter:
    * Binnenscheine, die Du vor dem Umzug in die Schweiz gemacht hast, kannst Du beim Schiffahrtsamt Deines Wohnkantons (!) umschreiben lassen, sofern Du vorher mindestens ein Jahr in Deutschland gelebt hast.
    * Binnenscheine, die Du nach dem Umzug in die Schweiz in Deutschland gemacht hast, darfst Du in der Schweiz nicht verwenden, denn sie sind ungültig. Genau genommen darfst Du sie nur in Deutschland verwenden, weil Du diese dort gemacht hast (selbst wenn in verschiedenen Foren anderes behauptet wird).
    Beim Binnenschein kommt noch etwas weiteres: Angenommen, Du bist im europäischen Ausland mit einem Boot in einen Unfall verwickelt, und der Richter/Jurist kommt auf die Idee, Deine Scheine in Bezug auf das Wohnland zu prüfen, bekommst Du richtig Ärger.

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Lieber Till,

      vielen Dank für diese kurze und deswegen tolle und vor allem richtige Zusammenfassung des Sachverhalts.

      Insbesondere die Aussage

      „Du darfst aber dann genau genommen kein in der Schweiz immatrikuliertes Segelboot auf dem Meer als Skipper steuern.“ Würde ich jetzt fast unterschreiben wollen. Denn die Rechtslage ist da für mich nicht ganz eindeutig.

      Klar ist: Als Nicht-Schweizer hast Du keine Chance, jemals Eigentümer einer Jacht unter CH-Flagge zu werden.

      Artikel 16 der Verordnung über Schweizerische Jachten zur See:

      Art. 16 Betrieb und Führung des Schiffes
      1 Der Eigentümer einer schweizerischen Jacht hat sie entweder selber zu führen oder
      die Führung einem Schiffsführer anzuvertrauen. Insbesondere hat ein Verein einen
      verantwortlichen Schiffsführer zu bezeichnen. Die Bezeichnung eines Ausländers als
      Schiffsführer ist nur zulässig, wenn dies keiner Umgehung der Vorschriften über die
      Staatsangehörigkeit gleichkommt.

      Jetzt könnte man ja sagen:
      Okay, es gilt bezüglich der notwendigen Befähigung des Schiffsführers das Recht des Staates gilt in dem die Jacht sich aufhält. Allerdings gilt an Bord das Recht des Flaggenstaats, und da gilt laut der Verordnung:

      Der Schiffsführer
      Art. 19 Fähigkeitsausweis

      1 Jeder Schiffsführer einer schweizerischen Jacht bedarf für deren Führung eines
      Fähigkeitsausweises.

      2 Die Prüfung muss vor einer vom Schweizerischen Seeschifffahrtsamt als Prüfungsstelle
      anerkannten nautischen Vereinigung oder Seefahrtsschule abgelegt werden.

      Irgendwie fehlt mir da die eindeutige Definition von Fähigkeitsausweis. Und in Artikel 2 die explizite Verknüpfung von Prüfung und dem Fähigkeitsausweis aus 1 – Oder versagt da mein Leseverständnis?

      Allzeit die Handbreit wünscht
      Uwe

      Antworten
  34. Ralph
    Ralph sagte:

    Hallo zusamme, wurde Danis Frage von vor einiger Zeit (2013) schon beantwortet? Befinde mich in der gleichen Situation. Ich möchte deutsche Scheine international nutze und nicht in der Schweiz segeln oder Motorboot fahren. Ich wohne aber in der Schweiz, kriege ich die dt. Scheine überhaupt ausgestellt?
    Vielen Dank!

    Antworten
  35. Till
    Till sagte:

    Hallo Uwe

    Kleiner Nachtrag: Ich habe auf der Elwis-Site die Theorie-Fragen durchgeschaut. Es sind ebenfalls Multiple-Choice-Fragen und weniger als bei der Schweizer Theorie. Offenbar hat sich 2013 in Deutschland der Modus geändert, in der die Theorie-Prüfung abgehalten wird?

    Antworten
  36. Till
    Till sagte:

    Hallo Uwe

    Danke für den Verweis auf die ELWIS-Site. Ich habe sie gefunden. Für andere, die nicht nochmal googeln wollen: http://www.elwis.de
    Ich werde auf diese Site mal ein wenig schmökern. 🙂

    Nochmal zur Theorie: Da waren Fragen drin, die weder im Lernbüchlein von boatdriver.ch noch auf der CD drauf waren. Ob das neu ist, weiss ich nicht. Aber bei zweien habe ich deshalb nachdenken müssen, was das sein soll.
    Andererseits darf man beim Test nur zwei von 60 Fragen falsch haben, oder die Prüfung gilt als nicht bestanden.
    Inwieweit die Theorie insgesamt (egal, ob in CH oder in D) schlau ausgelegt ist, lasse ich mal dahingestellt. Bei der praktischen Prüfung hat mich der Prüfer auch nochmal ein paar Sachen aus der Theorie gefragt.
    Grundsätzlich sollte man sich sowieso auch nach der Theorie auf dem Laufenden halten und durchaus das eine oder andere wiederholen. Anderenfalls geht es so wie beim Autofahren mit der Nebelschlussleuchte: 90% wissen nicht, wie man dieses Ding richtig benützt… 🙁

    Antworten
  37. Till
    Till sagte:

    Die Ausbildung ist in der Schweiz wesentlich teurer – das stimmt. Aber ebenfalls wahr ist, dass die praktische Ausbildung deutlich besser ist.
    Ich war letztes Jahr am Bodensee in Ludwigshafen, wo ich zwei Stunden unter Anleitung eines Instruktors mit dem Motorboot gefahren bin. Schon nach etwas über einer Stunde meinte er, ich könne die Prüfung machen (geht nicht, weil ich nicht in D wohne). Zu Hause habe ich trotz allem noch ein paar praktische Stunden gebraucht, bevor ich zur praktischen Prüfung antraben durfte.
    Ausserdem vermute ich, dass die Schweizer Theorie ebenfalls umfangreicher ist – die deutsche kenne ich nicht. Ein Vorteil ist zudem, dass der Ausweis auch für den Bodensee gilt, man also kein separates Bodenseeschifferpatent braucht.

    Eine Frage stellt sich mir nur bzl. Rhein, Mosel und Donau: Mit dem Sportbootführerschein Binnen darf ich auch auf diesen fahren – richtig?
    (Ausnahme: Die Rheinstrecke Stein am Rhein – Schaffhausen-Feuerthalen.)

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hallo Till,

      Deine Vermutung ist fast richtig. Die praktische Ausbildung ist in der Schweiz deutlich anspruchsvoller, soweit stimmt Deine Aussage. Aber die theoretische Anforderung ist in Deutschland erheblich höher. Ich habe sowohl die CH-Prüfung als auch den DE-SFB Binnen machen dürfen und kenne daher beide Welten. Die theoretische Prüfung in DE dauerte seinerzeit einen ganzen Vormittag und umfasste noch das „richtige“ schriftliche Bearbeiten einiger Fragen, die durchaus „Fleisch am Knochen“ hatten. Dagegen war die praktische Prüfung für den Motorboot-Schein nach weniger als 10 Minuten, einem ins Wasser geworfenen Fender und einem Anlegemanöver am Steg bereits zu Ende.
      In der Schweiz lernst Du ein paar Fragen aus einem standarisierten Fragekatalog auswendig und machst am Computer einen Multiple-Choice Test. Fertig. Ungefähr so wie beim Autoführerschein: Bogen lernen und gut is. In der Praxis hingegen wirst Du „richtig“ geprüft und musst viele Manöver zeigen und fahren. Schwerpunkt ist hier eindeutig das „Können“ und nicht unbedingt das „Wissen“.
      Bezüglich Fahrtgebieten musst Du dich, wie überall, als Schiffsführer vor Fahrtantritt über regionale Bestimmungen und Beschränkungen bei den örtlichen Behörden informieren. In DE geht das in der Regel prima online über „ELWIS“. Google das mal 😉

      Antworten
  38. Erich
    Erich sagte:

    Interessant ist auch folgende Überlegung: Mit einem scheizerischen B-Schein Segel kann (und darf) ich eine Segelyacht mit beliebig starkem Motor auf See führen.
    In Ermangelung eines A-Scheins darf ich aber auf den schweizer Seen nur ein Boot mit einem Flautenschieber von maximal 8 PS führen. Irgendwie nicht ganz logisch, diese Scheinerei.

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hallo Erich,

      die selbe Problematik stellt sich auch für mich – zumal ich kein Interesse daran habe, meinen vorhandenen und während einem Auslandsaufenthalt ewrworbenen SBF Binnen Motor „nochmal“ in der Schweiz zu machen 😉

      Aber Beamtentum und Logik schliesst sich mitunter halt manchmal aus, hin und wieder muss wohl auch der Binnenmarkt geschützt werden. Wo kämen wir denn da hin, wenn alle den Schein statt für 2.000 Franken (plus) in Deutschland für 400 – 500 Euro machen würden 😉 !?

      Aber bezüglich des B-Scheins sehe ich doch eine gewisse Sinnhaftigkeit dahinter: Hier in der Schweiz, auf unseren vergleichsweise kleinen Gewässern, gelten doch etwas andere Regeln des Zusammenseins auf dem Wasser, von Naturschutzgedanken wie z.B. Wellenschlag mal ganz abgesehen, als auf dem Meer. Da finde ich die Grenze von 8 PS schon ganz sinnvoll, wenn auch nicht unbedingt für Segelboote. Aber was da sonst so auf den Seen herumfahren würde, wenn es diese Regelung nicht gäbe, wage ich mir gar nicht auszumalen…

      Vielen Dank für Deinen Beitrag – Und immer die berühmte Handbreit Wasser unter dem Kiel.

      Antworten
  39. Dani
    Dani sagte:

    Hallo Andreas

    Kann ich als Deutscher mit Wohnsitz in der Schweiz einen Bootsführerschein (See und Binnen) in Deutschland machen, und mit diesem zukünftig in ganz Europa problemlos ein Boot chartern? Da mich die Schweizer Seen ohnehin nicht so sehr interessieren, und ich den Bootsführerschein in der Schweiz wohl ohnehin nicht vorzeigen würde, würde ich ihn auch nicht für die Schweiz umschreiben lassen möchten. Geht das?

    Mit besten Grüssen
    Dani

    Antworten
  40. Annemarie
    Annemarie sagte:

    Danke für Deine schnelle Antwort. Und wenn ich das deutsche BSP(D-Schein) mache und ihn gar nicht umschreiben lasse, kann ich trotzdem auf CH Gewässern fahren? Der ist doch international gültig?

    Antworten
    • Siteskipper
      Siteskipper sagte:

      Hallo Annemarie,

      dann kannst Du damit beliebig in Deutschland fahren. In der Schweiz wirst Du das Dokument wohl wie einen nationalen Führerausweis nach einer gewissen Karenzfrist (meist 12 Monate) in ein CH-Dokument umschreiben lassen müssen.

      Da Du ja anscheinend in CH wohnst, wird Dir das nicht gelingen und Du wirst bei einer Kontrolle durch die Seepolizei evtl. in Erklärungsnöte kommen.

      Mach doch einfach den Schweizer D-Schein und gut ist! So ultimativ teuer ist der nun auch nicht und Du bist auf der sicheren Seite, anstatt – entschuldige – solch „halbseidene“ Methoden anzuwenden, bei denen man nicht weiss wie der einzelne Seepolizist drauf reagiert.

      Ansonsten frag‘ doch einfach mal bei dem für Dich zuständigen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt nach, die geben Dir gern und kostenlos Auskunft.
      Dann bist Du auch rechtlich abgesichert.

      Antworten
  41. Annemarie
    Annemarie sagte:

    Kann ich als Schweizer das bodenseeschifferpatent auch in Deutschland machen (Ferienaufenthalt) und ihn mir innerhalb von 12 monaten umschreiben lassen?

    Antworten
    • Siteskipper
      Siteskipper sagte:

      Hallo Annemarie,

      kurze Antwort: Nein.
      Du musst mindestens 12 Monate ausserhalb der Schweiz gewohnt haben um im Ausland erworbene Führerausweise in das entsprechende CH-Dokument umschreiben uz lassen. Nebenbei kann man hier das Bodenseepatent gar nicht losgelöst vom D-Schein machen.

      Antworten
  42. Andreas
    Andreas sagte:

    Gemäss Rundschreiben des BAV:

    Der schweizerische Ausweis wird nur solchen Personen ausgestellt, die zum Zeitpunkt des Erwerbs des internationalen oder ausla?ndischen Ausweises ihren Wohnsitz in dem Staat hatten, in dem die Pru?fung abgelegt wurde. Im Ausland erworbene Ausweise von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ko?nnen ebenfalls anerkannt werden, wenn der Erwerb wa?hrend eines Aufenthaltes von mindestens zwo?lf zusammenha?ngenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte.

    Was sind deine Erfahrungen? Kann ich während der Ferien ins Ausland gehen, ein SBF Binnen machen und dann in der Schweiz damit segeln? Als Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz?

    Antworten
    • Siteskipper
      Siteskipper sagte:

      Hallo Andreas,

      ich war 2009 für fünf Monate in Leipzig (D) und habe dort den SFB Binnen (Motor) gemacht. Wieder in der Schweiz dachte ich, den vergleichsweise horrenden Preisen der Motorbootschulen hier ein Schnippchen schlagen zu können. Aber Pustekuchen: Du musst entweder als Ausländer in die Schweiz einreisen oder als Bewohner der Schweiz einen Aufenthalt von mehr als 12 Monaten nachweisen können um die in Deutschland erworbenen Führerscheine hier anerkannt zu bekommen.

      Für mich übrigens eine reine Marktabschottungs-Massnahme der europäischen Insellösung Schweiz: Beide Scheine bescheinigen die Konformität zu Resolution Nr. 40 der UN: http://en.wikipedia.org/wiki/International_Certificate_of_Competence – Daher kann ein Bezug auf Qualifikationsunterschiede IMHO hier nicht gegeben sein, dem widerspricht auch die Umschreibeanordnung des BAV und die auf Gegenrecht basierende Anerkennung von Schiffsführerausweisen des jeweils anderen Staates in den Ferien oder bei kurzen Aufenthalten im jeweiligen Gastland.

      Antworten

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