Wenn Sie mit dem Erwerb eines „Funkscheins“ für Ihre Törns auf dem Meer liebäugeln oder diesen bereits als Ziel festgelegt haben, finden Sie im Folgenden den Erfahrungsbericht über meine Prüfung vor der Prüfungskommision des BAKOM zur Erlangung des SRC, dem „beschränkt gültigen Betriebszeugnisses für die Sportschifffahrt, Short Range Certificate“.
Nach dem Lesen des Berichts sollten Sie auch noch die zahl- und hilfreichen Leserkommentare zu beachten, da diese weitere wertvolle Tipps und Hinweise rund um die SRC / LRC Funkprüfung enthalten. Vielen Dank dafür an meine Leser und Leserinnen!
Das SRC, oder auch „kleine Seefunkzeugnis“, ist meiner Meinung nach eine Grundvoraussetzung für (angehende) Skipper auf hoher See, also für jeden „B-Schein“-Inhaber in der Schweiz. Denn in absehbarer Zeit wird man wohl kaum noch irgendwo ein Schiff auf dem Meer chartern können, ohne diesen (über-)lebensnotwendigen Fachkundenachweis vorlegen zu können.
Ob die einzelnen Staaten nun soweit gehen, wie Deutschland, wo der Skipper immer auch grundsätzlich eine SRC-Lizenz vorzulegen hat oder ob es genügt, das ein Crew-Mitglied die Funkanlage bedienen kann: Es gehört meiner Meinung nach zu guter Seemannschaft, alle an Bord befindlichen Rettungsmittel im Notfall fachgerecht einsetzen zu können um eine eventuelle Gefahr für Mannschaft und Boot so gering wie möglich zu halten!
Ich entschied mich aus praktischen Gründen für das SRC, denn die „grosse“ Variante, das Long-Range-Certificate ist zwar nur mit einer kleinen Zusatzprüfung zu erreichen, für die Bord-Praxis aber weitgehend irrelevant.
Da ich derzeit keine Atlantik-Überquerung plane, kommt Funkverkehr auf Grenzwelle und Kurzwelle für mich auch auf Dauer eher nicht in Betracht, wobei das SRC den gesamten in der Bordpraxis notwendigen Funkverkehr abdeckt.
Hier möchte ich zunächst mal darüber berichten, wie eine solche Prüfung beim Bakom überhaupt abläuft und welche Bereiche effektiv abgefragt werden.
